Zahlungsausfälle bei der monatlichen Miete können für Vermieter schnell existenzbedrohend werden. Laufende Kosten müssen schließlich weiterhin gedeckt werden. Zwar ist bei Rückständen von zwei Monatsmieten die fristlose Kündigung möglich, bis der Mieter die Wohnung verlässt, kann aber viel Zeit verstreichen. Umso wichtiger ist es, schon bei der Auswahl neuer Mieter auf eine möglichst gute Bonität zu achten.
Wichtige Informationen vor der Vermietung einholen
Vermieter dürfen eine Mieterselbstauskunft verlangen, müssen sich dabei an geltendes Recht halten. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, nach der Religion oder der sexuellen Orientierung zu fragen. Informationen zum Einkommen des Mieters sowie zu dessen Beruf dürfen aber eingeholt werden. Darüber hinaus kann abgefragt werden, ob in den letzten fünf Jahren ein Räumungstitel aufgrund von Mietrückständen ausgestellt worden ist. Mit diesen Angaben lassen sich bereits erste Rückschlüsse darauf ziehen, ob der Mieter in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dabei sollten sich Vermieter aber nicht allein auf die ausgefüllte Selbstauskunft verlassen, sondern auch Nachweise fordern. So lassen sich Mahnungen, Mietinkasso und gerichtliche Auseinandersetzungen häufig vermeiden.
Einkommensnachweis in Form der Gehaltsabrechnung
Angestellte, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können ihr Einkommen ganz leicht nachweisen, indem sie die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vorlegen. Selbstständige können vergangene Steuerbescheide oder Kontoauszüge einreichen. Auch eine Gewinn-Verlust-Rechnung vom Steuerberater ist eine Möglichkeit.
Eine Bonitätsprüfung durchführen
In Deutschland gibt es verschiedene Auskunfteien, die Daten über die finanzielle Zuverlässigkeit aller Verbraucher sammeln. Dazu speichern sie unter anderem Informationen zu Bankkonten und Krediten. Daraus wird dann ein Score errechnet, der die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der betreffenden Person einschätzt. Wer seine Schulden nicht bezahlt, kann dort auch Negativ-Einträge bekommen. Vermieter sollten unbedingt eine Bonitätsprüfung durchführen lassen, denn ein hohes Einkommen allein sagt noch nichts über die tatsächliche finanzielle Situation einer Person aus. Eine Möglichkeit wäre es, die Mieter um eine Selbstauskunft von der Schufa zu bitten. Viele Vermieter arbeiten aber auch mit einem Hausverwaltungsunternehmen zusammen, das sich dann um die Bonitätsprüfung kümmert.
Wenn der Mieter nicht zahlt
Trotz sorgfältiger Auswahl kann es passieren, dass der Mieter seine Miete nicht zahlt, weil er in eine prekäre finanzielle Situation geraten ist oder sich seine Lebensumstände drastisch verändert haben. Manchmal ist aber auch nur ein geplatzter Dauerauftrag aufgrund einer fehlenden Kontodeckung der Grund. Deswegen empfiehlt es sich, bei einer ausstehenden Mietzahlung zunächst das Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Wenn er davor immer pünktlich gezahlt hat, kann es durchaus sein, dass es sich um ein Versehen handelt. Für den Fall, dass er die Zahlung nicht zeitnah nachholt, sollte der Vermieter eine Mahnung schreiben. Anschließend kann er weitere Schritte gehen und ein Unternehmen für Mietinkasso beauftragen. Das kümmert sich dann um die Eintreibung der Schulden. Wenn auch das keinen Erfolg bringt, bleibt der rechtliche Weg.