Eigentumswohnung versichern ein wichtiges Theme für jeden Wohnungsbesitzer. Wenn Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben, sollten Sie sich schnellstmöglich über die Versicherung Gedanken machen. Schließlich können immer Zwischenfälle eintreten, die für Sie mit hohen Kosten verbunden sind, wenn Sie sich hiergegen nicht absichern.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten. Und auch als Bauherr sollten Sie sich umfangreich gegen jegliches Risiko absichern.
Wir möchten Ihnen in diesem Artikel alle Versicherungen vorstellen, die für Sie als Eigentümer einer Wohnung wichtig sind.
Welche Versicherungen für Eigentumswohnungen gibt es?
Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Versicherungen angeboten werden, möchten wir zunächst zwischen drei Kategorien unterscheiden:
Versicherungen für Bauherren
Als Bauherr gehen Sie ein großes Risiko ein, beispielsweise, wenn sich jemand auf Ihrer Baustelle verletzt. Deshalb sollten Sie entsprechende Bauherrenversicherungen abschließen, um sich vor finanziellen Folgen diverser Eventualitäten zu schützen.
Zu den Bauherrenversicherungen gehören:
- die Bauherren-Haftpflichtversicherung
- die Bauleistungsversicherung
- die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- die Versicherung zur Baufertigstellung
- die Feuerrohbauversicherung
Versicherungen für Käufer und Eigentümer einer Wohnung
Als Käufer bzw. Eigentümer einer Wohnung müssen Sie sich beispielsweise gegen Elementarschäden oder Beschädigungen an der Wohnung versichern.
Zu den Versicherungen für Käufer/Eigentümer gehören:
Versicherungen für Vermieter
Versicherungen für Vermieter von Eigentumswohnungen sollen Sie zum einen vor potenziellen Mietausfällen – also vor einem finanziellen Risiko – und zum anderen vor einer möglichen Haftung schützen.
Zu den Versicherungen für Vermieter gehören:
- die Mietausfallversicherung
- die Glasversicherung
- die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- die Hausverwaltungs-Versicherung
Bei einer Eigentumswohnung besteht die Besonderheit, dass die Versicherungsbeiträge zum großen Teil von der Eigentümergemeinschaft zusammen entrichtet werden. Sie können daher über das sogenannte Hausgeld vereinnahmt werden.
Die Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten
Egal, ob Sie Bauherr, Eigentümer/Käufer oder Vermieter sind: Eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie immer abschließen.
Diese steht bei Streitigkeiten unter anderem für Anwalts- und Prozesskosten ein.
Die Rechtsschutzversicherung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn das Bauunternehmen nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat und Sie hiergegen anwaltlich oder gerichtlich vorgehen möchten.
Tipp
Überprüfen Sie vor dem Abschluss einer solchen Police, welche Leistungen enthalten sind, denn nicht alle Versicherer gehen auf die speziellen Bedürfnisse der Eigentümer ein.
Die Bauherrenversicherungen für die Bauzeit
Schon während die Eigentumswohnungen gebaut werden, können Sie als Bauherr für verschiedene Risiken zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb sollten Bauherren von Eigentumswohnungen auf einen umfangreichen Versicherungsschutz achten.
Eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für Bauherren, die Sie privat abschließen müssen.
Beachten Sie, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht in der herkömmlichen, privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. Hierbei handelt es sich um zwei komplett unterschiedliche Verträge.
Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Ansprüchen Dritter, wenn beispielsweise ein Passant, der an Ihrer Baustelle vorbeigeht, durch herunterfallende Baumaterialien zu Schaden kommt. Dies kann zu hohen Kosten und einem enormen finanziellen Risiko führen. Mit einer Bauherrenhaftpflicht können Sie sich vor diesem Risiko schützen.
Achtung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in erster Linie dazu gedacht, um Personenschäden abzudecken. Diese können, je nach Grad der Verletzung und der damit verbundenen Folgekosten, schnell in Millionenhöhe liegen. Die Mindestdeckungssumme pro Personenschaden sollte daher bei zwei, besser sogar bei drei Millionen Euro liegen.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Angenommen, Sie haben gerade das Grundstück gekauft, auf dem demnächst die Eigentumswohnungen erbaut werden sollen. Doch ein Passant überquert das noch unbebaute Grundstück und verletzt sich hierbei. Dann machen Sie sich ebenfalls schadensersatzpflichtig und müssen unter Umständen mit hohen Kosten rechnen.
Für diesen Fall schließen Sie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ab.
Tipp
Den Vertrag sollten Sie unmittelbar nach dem Kauf abschließen, auch, wenn Sie die Eigentumswohnungen erst viel später baue möchten.
Achtung
Auch bei einer solchen Police sollte die Mindestdeckungssumme pro Personenschaden bei zwei bis drei Millionen Euro liegen.
Die Baufertigstellungsversicherung
Eine Baufertigstellungsversicherung schützt Sie vor einem finanziellen Schaden, der immer dann entstehen kann, wenn Sie eine Baufirma bereits bezahlt haben, diese aber plötzlich Insolvenz anmeldet. Ihre Eigentumswohnung würde nun nicht fertig gebaut und Sie selbst hätten womöglich kein Geld mehr, um eine andere Baufirma zu beauftragen.
In genau diesen Fällen kann eine Baufertigstellungsversicherung leisten, sodass Sie Ihre Eigentumswohnung garantiert fertigbauen können.
Besonderheit
Die Baufertigstellungsversicherung wird nicht durch Sie, sondern durch die Baufirma abgeschlossen. Stellen Sie bereits vor Vertragsunterzeichnung mit dem Unternehmen sicher, dass dieses eine solche Versicherung mit einer entsprechend hohen Deckungssumme abgeschlossen hat.
Die Bauleistungsversicherung
Mit der Bauleistungsversicherung sichern Sie sich ab, wenn bereits fertiggestellte Bauteile beschädigt werden.
Um auch bei Blitzeinschlag, Bränden und Explosionen während der Bauphase versichert zu sein, müssen Sie zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung abschließen, denn diese Leistungen sind in der Bauleistungsversicherung nicht enthalten.
Umfangreicher Versicherungsschutz für Eigentümer und Käufer von Wohnungen
Nach dem Bau einer Eigentumswohnung oder bei deren Kauf können andere Versicherungsfälle eintreten, die ebenfalls abgesichert sein sollten. Hierdurch werden Käufer und Eigentümer vor einem finanziellen Risiko geschützt.
Eine der wichtigsten Versicherungen für Käufer oder Eigentümer ist die Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist wichtig, um alle fest verbauten Bestandteile Ihrer Eigentumswohnung bestmöglich abzusichern.
Im Rahmen der Gebäudeversicherung sind beispielsweise Schäden durch Feuer, Rohrbruch, Sturm, Leitungswasser, Blitzeinschlag und Hagel versichert.
Die Kosten für die Gebäudeversicherung werden durch die Eigentümergemeinschaft getragen, sodass jeder Wohnungseigentümer lediglich seinen Anteil bezahlt.
Die Elementarschadenversicherung
Elementarschäden sind Schäden, die beispielsweise durch Hochwasser entstehen. Diese Schäden sind nicht im Rahmen der Gebäudeversicherung abgedeckt, sodass eine separate Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden sollte.
Auch diese Kosten werden gemeinschaftlich getragen.
Die Restschuldversicherung
Hingegen ist die Restschuldversicherung die Sache jedes einzelnen Eigentümers. Sie wird immer dann abgeschlossen, wenn Sie die Immobilie durch einen Kredit finanzieren möchten.
Die Restschuldversicherung tritt ein, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht mehr in der Lage sind, die monatliche Kreditbelastung zu tragen. Arbeitslosigkeit und Krankheiten sind nur einige Faktoren, die hierzu beitragen könnten.
Um Ihre Familie bestmöglich vor einem finanziellen Risiko zu schützen, sollten Sie daher eine Restschuldversicherung abschließen.
Einige Banken sehen diese sogar als Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens an.
Auch als Vermieter einer Eigentumswohnung müssen Sie sich schützen
Als Vermieter müssen Sie sich sowohl gegen Ihr eigenes finanzielles Risiko als auch vor Auseinandersetzungen mit Mietern sowie vor Personen- und anderen Schäden, die durch Ihr Eigentum entstanden sind, schützen.
Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer.
Die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Als Eigentümer einer Wohnung gehört Ihnen ein Teil des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücks. Sie sind also mit verantwortlich für die Dinge und möglichen Schäden, die auf Ihrem Grundstück passieren.
Kommt beispielsweise ein Passant zu Schaden oder verletzt sich ein Mieter, haftet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hierfür.
Diese Versicherung wird von allen Eigentümern gleichermaßen getragen und daher über das Hausgeld finanziert.
Achtung
Die Versicherungssumme pro Personenschaden sollte bei mindestens zwei bis 3 Millionen Euro liegen.
Die Mietausfallversicherung
Durchaus kann es vorkommen, dass eine Wohnung nicht vermietet werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn aufwändige Sanierungen notwendig sind oder Schäden behoben werden müssen. Während dieser Zeit nehmen Sie keine Miete ein, wodurch Ihnen ein finanzieller Schaden entsteht.
Dieser wiederum kann durch die Mietausfallversicherung abgegolten werden.
Die Hausverwaltungs-Versicherung
Die Hausverwaltungs-Versicherung ist ein Teil der Haus- und Grundbesitzer-Versicherung. Sie tritt speziell für den Fall ein, wenn der Hausverwalter als Schadensverursacher gilt.
Die Glasversicherung
Die Glasversicherung kommt für Glasschäden am Gebäude auf. Sie kann zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Tipp
In der Glasversicherung sind auch die Schäden abgedeckt, die an einer Solaranlage entstehen können.