Die Pandemie hat weltweit Veränderungen und Unsicherheiten in allen möglichen Bereichen verursacht. In vielen Bereichen hat sich die Arbeitslosigkeit erhöht, viele Kurse am Aktienmarkt fielen in den Keller. In Deutschland verlief die Krise bisher relativ glimpflich. Es stellt sich dennoch mit einiger Berechtigung die Frage: wie beeinflusst Corona die Immobilienpreise?
Coronakrise und Immobilienmarkt
Wenn es um die Tendenz auf dem Immobilienmarkt geht, scheint sich die Coronakrise nicht besonders deutlich ausgewirkt zu haben. Nach den vielen Jahren des rapiden Anstiegs der Kauf- und Mietpreise bei Wohnungen in den Städten war ein gegenseitiger Trend vorauszusehen. Bereits vor Bekanntwerden der Pandemie verhielten sich die Immobilienpreise wieder stabil. Die Preisentwicklung befand sich in einem erwarteten abgebremsten Rahmen. Allerdings ist hier auch zu bedenken, dass der Immobilienmarkt eher träge reagiert und Veränderungen erst Wochen oder Monate später eintreten.
Immobilienpreise steigen
Da Immobilien als sichere Wertanlagen für Krisenzeiten gelten, hat sich die Nachfrage nach Immobilienobjekten zum Kauf in Deutschland durch die Coronakrise sogar erhöht. Da in vielen Gegenden Deutschlands und besonders in den Städten das Angebot zurückging, hat dies zum weiteren Steigen der Preise beigetragen. Davon profitieren die Eigentümer von Immobilien, denn die gesteigerte Nachfrage nach Häusern oder Eigentumswohnungen ermöglicht Preisverhandlungen zu ihren Gunsten. Wer sich durch die Frage, wie beeinflusst Corona die Immobilienpreise, eine Schnäppchenjagd erhoffte, liegt also falsch.
Dieselbe Tendenz lässt sich bei den Mietpreisen feststellen. Es gibt zumindest keine Anzeichen dafür, dass die Covid-19-Pandemie die Mietpreise fallen lässt. In den Städten, wo die Mieten für Wohnraum bereits sehr teuer waren, gibt es weitgehend weiterhin Erhöhungen. Ein Trend nach unten ist lediglich in kleineren Universitätsstädten festzustellen, wo wegen Covid nun weniger Studierende auf Wohnungssuche sind.
Maßnahmen der Regierung
Die Ausnahmezustände durch die Covid-Krise haben allerdings die Bundesregierung veranlasst, für diverse Hilfsmaßnahmen zu sorgen. Für Mieter und Pächter galt bis zum 1. Juli 2020 beispielsweise, dass Covid-bedingte Zahlungsrückstände vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht zur Begründung einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung herangezogen werden dürfen, und das 24 Monate lang. Haben Mieter oder Pächter die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen, kann es wieder eine Kündigung geben. Damit sollten Mieter und Pächter davor beschützt werden, durch die Corona-Pandemie das Zuhause oder die Grundlage von Erwerbstätigkeit zu verlieren. Diese Regel galt für Wohn- und Gewerbemietverhältnisse sowie für Pacht, einschließlich Grundstückspacht. Andere Kündigungsgründe, wie etwa Eigenbedarf, gelten jedoch nach wie vor uneingeschränkt. Es gab auch Übergangsregelungen zur Übernahme der Mieten für Arbeitssuchende im Sozialschutz-Paket 1.
Widerstand
Die Immobilienbranche lehnt jedoch weitere Maßnahmen zur Mietrechtsänderung ab, wie etwa das Vorziehen gerichtlicher Verfahren zu pandemiebedingten Mietausfällen.
Es gibt auch Widerstand gegen ein weiteres Mietenmoratorium, das jenes bis Juli 2020 fortsetzen soll. Zur Verhandlung stehen alternative Lösungsvorschläge, wie Mietverzicht im Handel gegen die Verödung von Innenstädten. Den existenzgefährdeten Einzelhandelsunternehmen und Gastronomen die Hälfte der Miete zu erlassen, sollte zu einer angemessenen und außergerichtlichen Risikoverteilung führen. Weitere Lösungsvorschläge beinhalten auch die Gründung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“.