Ein Rohrbruch oder eine altersschwache undichte Leitung, da gilt es schnell zu handeln. Aber was tun beim Wasserschaden, welcher in der Wohnung meist unerwartet auftritt? Egal ob eine Mietwohnung oder ein Eigenheim, die ersten Schritte im akuten Notfall bleiben dieselben. Das richtige Handeln verhindert Folgeschäden, die zu Problemen beziehungsweise zu erheblichen Kosten für Mieter, Vermieter oder die ganze Hausgemeinschaft führen können.
Die richtigen Schritte
Um Folgeschäden und zusätzliche Probleme zu verhindern, gilt es bei Eintritt der akuten Notsituation sofort Maßnahmen zu treffen. Was tun beim Wasserschaden bedeutet vor allem, in der richtigen Reihenfolge zu handeln. Die richtigen Schritte sind:
Quelle feststellen, Wasserzufuhr stoppen
Wenn die Schadensquelle nicht sofort eindeutig feststellbar sein sollte, wie etwa bei einem Rohrbruch, ist sofort das Hauptabsperrventil im Uhrzeigersinn abzudrehen. Dieses ist in Mietwohnungen unter den Spülen im Bad oder in der Küche. In einem Ein- oder Mehrfamilienhaus findet man das Ventil eher im Keller in der Nähe des Wasserzählers.
Stromzufuhr abdrehen
Ausgetretenes Wasser leitet Strom, daher kann die Situation Lebensgefahr bedeuten, ein Brand oder zumindest einen Kurzschluss auslösen. Auch hier am besten den Strom ganz abdrehen über den Sicherungskasten und die Hauptsicherung.
Notrufe
Stehen Steckdosen oder elektrische Leitungen unter Wasser, ist der betroffene Raum keinesfalls zu betreten, sondern sofort die Feuerwehr zu verständigen. Gibt es einen örtlichen Klempner-Notdienst, sollte man sich ebenfalls gleich an diesen wenden.
Wasser entfernen und Trocknen
Was tun beim Wasserschaden hat das Entfernen von Wasserpfützen und Trocknen von Räumen erst an dritter Stelle, wenn die Wasserschadensquelle sowie Gefahr durch Stromschlag gebannt sind. Bei großen Wassermengen helfen Feuerwehr mit Pumpen, ein Nasssauger oder Unmengen von Handtüchern und ein Eimer. Stehendes Wasser muss man unbedingt entfernen, um Folgeschäden durch versickernde Pfützen zu vermeiden. Beim Trocknen vom Wänden helfen Heizstrahler und mobile Heizkörper.
Hausrat sichern und trocknen
Mobiler Hausrat sollte man umgehend in trockene Bereiche schaffen, nasses unbewegliches Mobiliar zum besseren Trocknen etwas erhöhen, etwa durch Holzklötze, beziehungsweise mit einem Heizlüfter oder Fön trocknen.
Verständigung von Nachbarn, Versicherung und Vermietern
Je nach Art des Wasserschadens sind gleich nach den Notfallmaßnahmen Nachbarn, die private Haftpflichtversicherung sowie Vermieter beziehungsweise Hausverwaltung zu informieren, am besten innerhalb der ersten 24 Stunden. Bei einem Rohrbruch, der auch die unmittelbaren Nachbarn betreffen könnte, sollte die Verständigung gleich nach dem Abstellen von Wasser- und Stromzuleitungen erfolgen.
Dokumentation für Versicherungen
Den Schaden und die Schadensquelle zu dokumentieren ist besonders für die Versicherungen wichtig. Zu dokumentieren sind auch alle Maßnahmen zur Behebung des Wasserschadens.
Wer deckt welche Schäden?
Was tun beim Wasserschaden und wer bezahlt? Das hängt hauptsächlich von der Ursache ab, aber auch von der Art des Schadens. Grundsätzlich ist der Verursacher des Schadens und dessen Versicherung heranzuziehen. Die eigene private Hausratversicherung deckt die Schäden am eigenen betroffenen Hausrat und anderen beweglichen Gegenständen in der Mietwohnung. Die private Haftpflichtversicherung greift bei eventuell ebenfalls geschädigten Nachbarn. Private Haftpflichtversicherungen schützen auch vor hohen Schadensersatzforderungen.
Für Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie gleicht Wasserschaden durch Rohrbruch an Teilen des Gebäudes oder mit der Wohnung verbundene Heizungs- oder Sanitäranlagen sowie Kosten für Reparaturen und Maßnahmen aus. Daher sollten Immobilienbesitzer keineswegs auf eine entsprechende Wohngebäudeversicherung verzichten. Eine sogenannte Elementarversicherung greift bei Wasserschäden, die nicht innerhalb eines Hauses, sondern durch Hochwasser, Sturmflut oder Starkregen entstehen.
Entstand Wasserschaden durch den Nachbarn, deckt dessen private Haftpflichtversicherung die eigenen Schäden ab. Sollte es keine derartige private Versicherung geben, greift die Ausfalldeckung für Schäden, welche Dritte verursachen.
Etwaige Spätfolgen
Bei Wasserschäden besteht stets die Gefahr, dass durch mangelhafte Trocknung Spätfolgen auftreten, da derartige Schäden nicht sofort auffallen. Diese können sein:
- Schimmelbildung in Wänden und Fußböden
- schwimmender Estrich
- völlige Durchfeuchtung einer Wand und strukturelle Schäden
Diese Spätfolgen lassen sich durch Expertenberatung und professionelle Trocknung vermeiden. Es ist daher ratsam, Fachleute für Wasserschäden heranzuziehen für professionelle Feuchtemessung der betroffenen Räume.
Wenn Mieter oder Vermieter fahrlässig einen Schaden ignorieren, verstößt dies gegen die gesetzliche Schadensminderungspflicht. Kommt der Vermieter den Pflichten nicht nach, können Mieter eine Mietminderung geltend machen und eventuelle eigene aufwendige Aufräumarbeiten dem Vermieter in Rechnung stellen.