Was muss ich beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten?

Alle wichtigen Infos zum Kauf einer Eigentumswohnung

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollte dies gut durchdacht sein. Schließlich handelt es sich hierbei nicht nur um einen wichtigen Faktor für Ihre Zukunft, sondern auch um ein erhebliches finanzielles Risiko, welches Sie exakt abwägen sollten.

Wir möchten Ihnen in diesem Artikel erklären, was Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten und wie Sie dabei vorgehen sollten.

Sie erhalten auch wertvolle Checklisten, die Ihnen den Wohnungskauf erleichtern.

Aus welchem Grund möchten Sie die Eigentumswohnung kaufen?

Eine der Grundvoraussetzungen, die beim Kauf einer Eigentumswohnung eine Rolle spielen, ist, dass Sie überlegen, aus welchem Grund Sie die Eigentumswohnung kaufen möchten. Hieran orientiert sich die weitere Vorgehensweise für den Kauf.

Fragen Sie sich also:

  • Möchte ich die Eigentumswohnung kaufen, um selbst darin zu wohnen?

Im Vergleich zu einer Mietwohnung leben Sie in Ihrem Eigentum unabhängiger, denn Sie müssen nicht mit steigenden Mieten rechnen. Außerdem müssen Sie sich nicht nach den Vorgaben eines Vermieters richten.

  • Möchte ich sie als Kapitalanlage nutzen?

Immobilien gelten als gute Renditeobjekte und sie bieten einen besseren Schutz vor Inflation als die meisten anderen Geldanlagen. Deshalb lohnt sich der Kauf einer Eigentumswohnung, um diese zu vermieten.

  • Soll mir die Eigentumswohnung als Altersvorsorge dienen?

Viele träumen von einem Eigenheim als Altersvorsorge, denn im Rentenalter müssen Sie keine Mietzahlungen mehr erbringen, was die Kosten erheblich senken wird. Wenn man bedenkt, dass viele der heutigen Erwerbstätigen später mit einer geringen Rente auskommen müssen, stellt man fest, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig Gedanken über die Altersvorsorge zu machen.

  • Möchte ich sie später an meine Kinder oder Enkel verschenken oder vererben?

Auch Ihre Kinder oder Enkel können Sie absichern oder ihnen später ein leichteres Leben ermöglichen. Sie können die Eigentumswohnung zu Lebzeiten verschenken oder sie nach Ihrem Ableben vererben.

  • Möchte ich die Eigentumswohnung allein kaufen oder soll auch mein Ehe- oder Lebenspartner mit ins Grundbuch eingetragen werden?

Wenn Sie sich für den gemeinsamen Kauf entscheiden, begünstigen Sie hiermit auch Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Beide werden Eigentümer und haben die gleichen Rechte und Pflichten. Die Höhe der Eigentumsanteile kann individuell geregelt werden. Üblicherweise wird das Eigentum jedoch hälftig aufgeteilt, also zu jeweils 50 Prozent.

Wann Sie in eine Eigentumswohnung investieren sollten

Auch das „Wann“ spielt eine entscheidende Rolle, denn nicht in jeder Lebenslage erweist sich der Kauf einer Eigentumswohnung als sinnvolle Entscheidung.

Grundsätzlich macht es natürlich immer dann Sinn, eine Eigentumswohnung zu kaufen, wenn die Zinsen für mögliche Finanzierungen sehr gering sind. Aktuell liegen wir noch in einem Zinstief, sodass sich der derzeitige Kauf lohnen kann, denn:

  • Sie können die Hypothek bei einem geringen Zinssatz deutlich schneller abbezahlen
  • der Zinsbetrag wird viele tausend Euro günstiger sein als bei einem höheren Zinssatz
  • Sie sind schneller schuldenfrei und die Eigentumswohnung gehört Ihnen in kürzerer Zeit
  • Sie profitieren bei niedrigen Zinsen von einer besseren Rendite durch Mieteinnahmen
  • Sie schaffen sich ganz nebenbei eine tolle Altersvorsorge und müssen später keine Miete mehr bezahlen
  • im Vergleich zu anderen Formen stellt der Kauf einer Immobilie eine deutlich bessere Geldanlage dar
  • Sie können eine Eigentumswohnung leichter vermieten und müssen Sie beispielsweise nicht verkaufen, wenn Sie aus unvorhersehbaren Gründen (beispielsweise durch einen Arbeitsplatzwechsel) nicht mehr selbst darin wohnen können

Welche Wohnung passt zu Ihnen?

Auf den Markt stehen zahlreiche Wohnungen zum Verkauf, sodass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen sollten, welche Wohnung Sie beziehen möchten und wo diese sich befinden soll.

Möchten Sie lieber in einer modernen, neu gebauten Wohnung leben oder sehnen Sie sich nach einem gemütlichen Altbau? Zieht es Sie aufs Land oder möchten Sie lieber in der Stadt leben, wo immer etwas los ist?

Bedenken Sie, dass sich die Bedürfnisse im Laufe der Jahre ändern können. Sie sollten daher nach einer Lösung suchen, die für Sie möglichst über viele Jahre hinweg „praktikabel“ ist. So macht es beispielsweise keinen Sinn, wenn Sie aktuell der Arbeit wegen in der Stadt leben, dort eine Wohnung zu kaufen, wenn Sie sich in zehn Jahren lieber auf dem Land sehen möchten. In diesem Fall könnte sich beispielsweise der Stadtrand als richtige Entscheidung für Sie erweisen.

Hinweis

Nach dem Kauf einer Eigentumswohnung bezahlen Sie sowohl das Hausgeld als auch die Ansparung für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums an den Verwalter. Entscheiden Sie sich für den Kauf einer alten Wohnung, wird der monatliche Sparbetrag für die Instandhaltung deutlich höher liegen als beim Kauf einer neugebauten Wohnung.

Überlegungen zur Wohnung, die Sie vor dem Kauf treffen sollten:

  • Wo möchten Sie wohnen?
  • Möchten Sie in eine Bestandsimmobilie oder in einen Neubau investieren?
  • Wie teuer darf die Eigentumswohnung maximal sein? (Denken Sie daran, einen ausreichend hohen Eigenkapitalanteil zu investieren.)
  • Wie viele Zimmer soll die Wohnung haben und wie groß soll sie sein?
  • Wünschen Sie sich eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse?
  • Benötigen Sie auch eine Garage?
  • Welchen Wohnungstyp bevorzugen Sie? (Apartment, Erdgeschosswohnung, Etagenwohnung, Souterrainwohnung, Dachgeschosswohnung, Penthouse, Maisonette, Loft-Studio-Atelier, Galeriewohnung)
  • Soll die Wohnung über einen Garten verfügen?
  • Benötigen Sie ein zusätzliches Gäste-WC?
  • Soll Ihre neue Eigentumswohnung seniorengerecht, barrierefrei und rollstuhlgerecht sein?
  • Wünschen Sie einen Aufzug?
  • Soll die Wohnung über eine Fußbodenheizung verfügen?
  • Benötigen Sie einen Keller?
  • Welche Heizungsart soll die Wohnung bieten? (Zentralheizung, Etagenheizung, Ofenheizung, Kamin)

Bestandsimmobilie oder Neubau?

Eine weitere Überlegung, die Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung treffen sollten ist, ob Sie eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau kaufen möchten. Bestandsimmobilien sind bereits fertige Wohnungen, die unter Umständen viele Jahre alt sein können. Neubauten hingegen werden demnächst oder derzeit gebaut bzw. sind nur wenige Monate alt.

Bestandsimmobilien haben den Vorteil, dass Sie diese besichtigen und sich sofort einen realen Überblick darüber verschaffen können.

Neubauten, die noch nicht gebaut sind, können Sie hingegen nicht besichtigen, sondern höchstens beim Planer einsehen.

Außerdem sind Neubauten in der Regel teurer. Allerdings sind sie auf dem neusten Stand und es ist in den kommenden Jahren kaum mit Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu rechnen.

Kaufen Sie eine günstige Bestandsimmobilie, fällt der Kaufpreis geringer aus, Sie müssen dafür aber mehr Geld in die Instandhaltungsrücklage einbezahlen.

Wie möchten Sie die Eigentumswohnung kaufen?

Klassischerweise werden die meisten Eigentumswohnungen auf herkömmlichem Wege verkauft. Sie schauen sich nach einem geeigneten Objekt um und kaufen dieses dann entweder von Privat oder über einen Makler, für den Sie wiederum die entsprechende Courtage zahlen müssen.

Die Kaufsumme bezahlen Sie in einer Summe oder in Raten, ggf. mit einer Baufinanzierung durch eine Bank.

Es gibt jedoch noch drei weitere Wege, eine Eigentumswohnung zu kaufen:

  1. Die Leibrente

Wenn Sie sich für den Wohnungskauf im Rahmen einer Leibrente entscheiden, funktioniert dies folgendermaßen: Sie vereinbaren mit dem Verkäufer einen regelmäßigen Zahlbetrag, den Sie in etwa mit einer Miete vergleichen können. Dieser kann monatlich, jährlich oder in einem anderen Turnus gezahlt werden, je nach Vereinbarung.

Diese Leibrente, wie man diese Form des Kaufes nennt, wird dem Verkäufer bis zu dessen Ableben gezahlt. Eine weiterführende Zahlung an dessen Erben ist nicht möglich.

Eine feste Kaufsumme lässt sich somit nicht benennen, da Sie ja im Vorfeld nicht wissen können, wie alt der Verkäufer wird.

Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ergeben sich hieraus Vorteile. Der Verkäufer erhält im Alter Zusatzeinkommen, welches vor allem in Zeiten, in denen die Renten immer geringer ausfallen, sehr hilfreich sein kann. Der Käufer wiederum wird direkt als Eigentümer der Wohnung eingetragen, sobald der Kaufvertrag beurkundet wurde.

  1. Der Mietkauf

Eine Mietkaufwohnung bietet die Besonderheit, dass der Käufer diese Wohnung zunächst mietet und hierfür entsprechend eine monatliche Mietzahlung entrichtet. In einem Vertrag wird festgelegt, zu welchem Zeitpunkt der Käufer, der bis dahin Mieter ist, die Wohnung kaufen kann. Es besteht die Möglichkeit, die Mietkaufoption in den Miet- und Kaufvertrag, der einer notariellen Beurkundung bedarf, eintragen zu lassen.

Die bis dahin geleisteten mieten werden teilweise auf den Kaufpreis angerechnet.

Ein Nachteil bei dieser Form des Kaufes besteht in den vergleichsweise hohen Mieten.

  1. Das Erbbaurecht

Der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung aus dem Erbbaurecht ist vergleichsweise gering. Dies hängt damit zusammen, dass Sie zwar die Wohnung kaufen, jedoch nicht das Grundstück, auf dem das Wohnhaus steht. Sie sparen sich also den anteiligen Kaufpreis für das Grundstück.

Beim Erbbaurecht besteht die Besonderheit darin, dass der Kauf lediglich für eine bestimmte Zeitspanne gilt. Die meisten Verträge werden für maximal 99 Jahre geschlossen.

Gezahlt wird hier kein klassischer Kaufpreis, sondern der sogenannte Erbbauzins, der mit einer Mietzahlung verglichen werden kann.

Bedenken Sie, dass der Kauf einer Eigentumswohnung immer auch mit einem Risiko verbunden ist

  • Kaufen Sie Ihre Wohnung beispielsweise als Kapitalanlage, sollten Sie nach einer Immobilie suchen, die in einer gut besiedelten Region mit florierender Wirtschaft liegt. Andernfalls kann es sein, dass der Wert der Wohnung mit zunehmender Zeit nicht steigt, sondern sinkt.
  • Ein anderes Risiko ergibt sich für Sie, wenn Sie die Wohnung zur Eigennutzung kaufen. Sie wissen vorher nicht, wer Ihre Nachbarn sind und möglicherweise kommt es vor, dass Sie für die Arbeit ungeplant in eine andere Stadt ziehen müssen. In einer Mietwohnung sind Sie deutlich flexibler. Wenn Sie jedoch gekauft haben, gestaltet sich jeder Umzug als mühsam und teuer.
  • Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der Bauträger, bei dem Sie Ihre Wohnung gekauft haben, möglicherweise insolvent geht und Ihre Wohnung nicht fertiggestellt wird. Dies ist mit viel Ärger und mit enormen Zusatzkosten verbunden. Stellen Sie daher vor dem Kauf unbedingt sicher, dass die Baufirma eine entsprechende Insolvenzversicherung abgeschlossen hat.

Wichtige Informationen für die Finanzierung einer Eigentumswohnung

Die wenigsten Käufer können die Eigentumswohnung aus eigenen Mitteln finanzieren, sodass es auch in Ihrem Fall notwendig sein kann, dass Sie ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen.

Ehe Sie einen Vertrag mit einer Bank unterschreiben, sollten Sie verschiedene Angebote einholen, um herauszufinden, welche Bank Ihnen die besten Zinsen und Konditionen bietet.

Achten Sie diesbezüglich auf die folgenden Faktoren:

  • Entscheidend ist der effektive Jahreszins, da dieser nicht nur die Zinsen, sondern auch alle Kosten beinhaltet
  • Wählen Sie eine möglichst geringe Zinsbindungsfrist, wenn aktuell ein hohes Zinsniveau herrscht. Sind die Zinsen hingegen sehr gering, versuchen Sie, einen Vertrag mit einer langen Zinsbindungsfrist zu erhalten
  • Achten Sie auf die Möglichkeit, kostenlose Sondertilgungen zu leisten
  • Entscheiden Sie sich für einen möglichst hohen Tilgungssatz, um das Darlehen schnell abzubezahlen
  • Mindestens 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme sollten Sie in Form von Eigenkapital aufbringen können. Dies erhöht Ihre Chancen auf eine Finanzierungszusage
  • Die Kaufnebenkosten sollten Sie ebenfalls in Eigenleistungen aufbringen können
  • Informieren Sie sich über mögliche Förderungen
  • Kombinieren Sie Finanzierungen, indem Sie beispielsweise neben dem klassischen Darlehen auch noch einen Bausparer oder einen KfW-Kredit nutzen
  • Bedenken Sie, dass verschiedene Finanzierungskosten anfallen. Hierzu gehören unter anderem Vermittlungsgebühren, Bereitstellungszinsen und Gebühren für die Wertermittlung der Eigentumswohnung

Für den Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt sich ein klassisches Annuitätendarlehen, bei dem Sie während der gesamten Zinsbindungsfrist immer dieselbe Rückzahlungshöhe leisten.

Während der Zinsbindungsfrist verändert sich das Verhältnis zwischen dem Zinssatz und dem Tilgungssatz. Dies bedeutet, dass Sie zunächst viele Zinsen abbezahlen, wodurch die Tilgung gering ist. Zum Ende der Zinsbindungsfrist hin, wenn nur noch wenige Zinsen übrig sind, erhöht sich folglich der Tilgungssatz.

Diese Kaufnebenkosten kommen als Wohnungskäufer auf Sie zu

Grundsätzlich fallen für jeden Wohnungskauf entsprechende Kaufnebenkosten an. Welche dies sind, möchten wir Ihnen nachfolgend erklären:

Kosten für die Baufinanzierung durch die Bank

Wenn Sie Ihre Immobilie durch eine Bank finanzieren lassen, müssen Sie mit verschiedenen Nebenkosten rechnen. Hierzu gehören:

  • Vermittlungsgebühren
  • Wertermittlungsgebühren
  • Bereitstellungszinsen

Makler-Courtage

Sofern Sie die Immobilie von Privat kaufen, also keinen Makler beauftragen, fällt die sogenannte Makler-Courtage für Sie natürlich nicht an.

Kaufen Sie jedoch über einen Makler, müssen Sie dessen Arbeit natürlich entlohnen. Die Maklergebühren liegen bei ca. 7 Prozent des Kaufpreises, wobei es hier starke, regionale Schwankungen gibt.

Üblicherweise sind die Maklergebühren durch den Käufer zu entrichten. Es gibt jedoch auch Makler, die die Gebühren zwischen Käufer und Verkäufer aufteilen.

Kosten für den Notar und für das Grundbuchamt

Der Notar rechnet seine Kosten gemäß der geltenden Gebührenordnung ab. Hinzu kommen die Grundbuchkosten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verkehrswert der Wohnung. Wenn Ihre Wohnung also einen Kaufpreis von 200.000 Euro hat, so werden die Notar- und Grundbuchkosten anhand dieses Wertes ermittelt.

Sie können davon ausgehen, dass sich die Notar- und Grundbuchkosten auf maximal 1,5 Prozent der Kaufsumme belaufen.

Die Kosten für die Grundbucheintragung werden nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig. Es kann also eine Weile dauern, bis Sie die entsprechende Rechnung erhalten.

Die Notarkosten hingegen werden in der Regel direkt nach der Beurkundung abgerechnet, sodass Ihnen die entsprechende Rechnung wahrscheinlich mit der Abschrift des Kaufvertrages zugeht.

Grunderwerbsteuer

Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann variieren. In einigen Bundesländern liegt diese bei 3,5 Prozent und in anderen Bundesländern bei ca. 6,5 Prozent. Auch sie bemisst sich am Wert der Eigentumswohnung.

Die Grunderwerbsteuer wird von dem Finanzamt berechnet, in dessen Bezirk sich die Eigentumswohnung befindet. Sie erhalten den Bescheid demzufolge direkt vom Finanzamt, in der Regel spätestens acht Wochen nach der Beurkundung.

Überweisen Sie die Grunderwerbsteuer unbedingt fristgemäß.

Was ist hinsichtlich des Kaufvertrages zu beachten?

Die Beurkundung beim Notar, bei der der Kaufvertrag sowohl durch den Käufer als auch durch den Verkäufer unterzeichnet wird, ist einer der wichtigsten Schritte im Rahmen des Immobilienkaufs.

Ohne die Beurkundung beim Notar ist der Kauf einer Eigentumswohnung nicht möglich.

Als erstes wird ein Besprechungstermin vereinbart, bei dem Käufer und Verkäufer ihr Anliegen vortragen. Danach erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, den beide Parteien prüfen, damit Änderungswünsche eingearbeitet werden können. Außerdem werden Genehmigungen eingeholt und Grundbuchauszüge abgefragt.

Erst danach kommt es zur abschließenden Beurkundung mit Vertragsunterzeichnung, bei der der Notar den Vertrag vorliest. Alle Beteiligten stimmen zu und unterschreiben. Damit nicht alle Bestandteile haarklein verlesen werden müssen, kann auch eine sogenannte Verweisungsurkunde ausgestellt werden. In dieser wird festgehalten, wo die weiteren Bestandteile des Vertrages geregelt werden.

Sofern Sie eine Bestandsimmobilie, also eine bereits fertiggestellte Wohnung, kaufen, wird auch die sogenannte Teilungserklärung im Rahmen der Verweisungsurkunde festgehalten.

Aus der Teilungserklärung geht hervor, welche Wohnung Ihnen später gehören wird und welche weiteren Hausbestandteile anteilig in Ihr Eigentum übergehen. Hier kann es sich beispielsweise um Kellerräume oder Gartenabteile handeln.

Übrigens kann es in Einzelfällen auch sein, dass sich Käufer und Verkäufer für unterschiedliche Notare entscheiden. Auch dies ist möglich, gestaltet sich jedoch etwas komplizierter. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, welchen Notar Sie beauftragen möchten. Wenn Sie Ihre neue Wohnung jedoch über einen Bauträger kaufen, wird dieser in der Regel den Notar auswählen.

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt?

Wenn Sie den Kauf Ihrer Eigentumswohnung über ein Darlehen bei der Bank finanzieren möchten, müssen Sie rechtzeitig den Kreditvertrag unterzeichnen. Die Bank sendet dann die erforderlichen Unterlagen an den Notar. Diese müssen bei der Beurkundung zwingend vorliegen, da sie als Vertragsbestandteil gelten.

Außerdem müssen Sie die folgenden Unterlagen zur Beurkundung mitbringen:

  • Personalausweis (Dieser muss noch gültig sein!)
  • Steuer-Identifikationsnummer

Was passiert nach der Beurkundung?

Sobald die Beurkundung stattgefunden hat, erhalten Käufer, Verkäufer und das Grundbuchamt eine Abschrift des Kaufvertrages. Hierbei handelt es sich um eine beglaubigte Kopie. Käufer und Verkäufer bewahren diese in ihren Unterlagen auf.

Das Grundbuchamt trägt nun eine sogenannte Auflassungsvormerkung ein, mit der sichergestellt wird, dass die Wohnung für Sie reserviert wird.

Finanzieren Sie den Wohnungskauf durch eine Bank, so wird außerdem eine Grundschuld eingetragen.

Aus dem unterzeichneten Kaufvertrag gehen für den Käufer zudem folgende Pflichten hervor:

  • Der Käufer muss die Kaufsumme begleichen, entweder per Direktzahlung an den Verkäufer oder durch Bezahlung mittels Finanzierungssumme (Letzteres wird durch die Bank angewiesen)

Aus dem unterzeichneten Kaufvertrag gehen für den Verkäufer die folgenden Pflichten hervor:

  • Übergabe der Wohnung
  • Fertigstellung der Wohnung gem. vereinbarter Bauleistungen, wenn Sie von einem Bauträger kaufen

Die Wohnungsübergabe – das sollten Sie beachten:

Der Termin, an dem der Verkäufer dem Käufer die Wohnungsschlüssel übergibt, wird als „Wohnungsübergabe“ bzw. „Wohnungsabnahme“ bezeichnet. Der Käufer nimmt dem Verkäufer die Wohnung ab.

Eine Übergabe ist es in der Regel dann, wenn eine Bestandsimmobilie übergeben wird. Kaufen Sie jedoch von einem Bauträger und hat dieser die Wohnung erst fertiggestellt, sollten Sie unbedingt eine ordentliche Abnahme durchführen.

Hier kann es sich lohnen, wenn Sie einen Sachverständigen beauftragen, der Sie als Käufer unterstützt. Einige Baumängel lassen sich nur schwer erkennen, erst Recht, wenn Sie selbst keine Ahnung von Bausubstanzen und dergleichen haben. Doch ein Sachverständiger wird mögliche Baumängel sofort enttarnen.

Stellen Sie oder ein Sachverständiger Mängel fest, beispielsweise weil die Wohnung Baumängel aufweist oder der Balkon eine ganz andere Größe hat, als vertraglich vereinbart, sollten Sie eine sogenannte Mängelbeanstandung erstellen. In diese werden sämtliche Mängel aufgenommen. Diese sind später durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist sach- und fachgerecht zu beheben.

Sollten die Mängel nicht oder nicht komplett behoben werden können, kann der Käufer zum einen Schadensersatz verlangen oder zum anderen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Checkliste: Das sollten Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten

Aus welchem Grund möchten Sie die Wohnung kaufen?

  • Möchten Sie später selbst in der Eigentumswohnung leben?
  • Möchten Sie die Eigentumswohnung kaufen, um diese als reine Kapitalanlage zu nutzen?
  • Möchten Sie durch den Kauf eine Altersvorsorge bilden?
  • Beabsichtigen Sie, die Wohnung später an Ihre Kinder oder Enkel zu verschenken?
  • Kaufen Sie die Wohnung allein oder gemeinsam mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner?

Welche Wohnung passt zu Ihnen?

  • Wo möchten Sie wohnen?
  • Möchten Sie einen Neubau erwerben oder eine Bestandsimmobilie aus zweiter Hand kaufen?
  • Wie viel Geld möchten Sie für den Kauf der Eigentumswohnung maximal ausgeben?
  • Wie groß soll die Wohnung sein und wie viele Zimmer soll sie haben?
  • Soll die Wohnung mit einem Balkon oder einer Terrasse ausgestattet sein?
  • Wünschen Sie einen Garten?
  • Benötigen Sie eine Garage oder ein Carport?
  • Welchen Wohnungstyp bevorzugen Sie? (Beispielsweise Dachgeschosswohnung, Appartement oder Penthouse)
  • Soll die Wohnung zusätzlich zum Bad mit einem Gäste-WC ausgestattet sein?
  • Wünschen Sie einen Fahrstuhl?
  • Wünschen Sie eine Fußbodenheizung und andere gehobene Ausstattungsmerkmale?
  • Benötigen Sie einen Keller?
  • Welche Heizungsart soll in die Eigentumswohnung integriert sein?

Wie möchten Sie die Wohnung kaufen?

  • Normaler Kauf
  • Leibrente
  • Mietkauf
  • Erbbaurecht

Checkliste für die Finanzierung durch eine Bank

  • Haben Sie mehrere Angebote eingeholt und diese miteinander verglichen?
  • Bietet Ihnen die Bank einen günstigen effektiven Jahreszins und umfangreiche Leistungen?
  • Profitieren Sie von einer angemessenen Zinsbindungsfrist? (Kurze Frist bei hohen Zinsen, lange Frist bei niedrigen Zinsen)
  • Können Sie jederzeit KOSTENLOSE Sondertilgungen leisten?
  • Können Sie ca. 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme als Eigenkapital investieren?
  • Sehen Sie sich im Stande, einen möglichst hohen Tilgungsanteil zu leisten, um die Kreditsumme möglichst schnell abzuzahlen?
  • Bleibt Ihnen nach Abzug aller Kosten (denken Sie auch an die Kaufnebenkosten!) noch ausreicht Geld übrig, um standesgemäß zu leben?
  • Haben Sie sich über alle Fördermöglichkeiten informiert?
  • Nutzen Sie auch einen Bausparer oder einen KfW-Kredit?
  • Wie hoch fallen die Finanzierungskosten für die Wertermittlung der Eigentumswohnung, für die Vermittlung und für die Bereitstellungszinsen aus?

Liste der Kaufnebenkosten

  • Finanzierungskosten der Bank
  • Makler-Courtage (falls Sie über einen Makler kaufen)
  • Notargebühren
  • Gebühren für die Grundbucheintragung
  • Grunderwerbsteuer

Haben Sie alle Unterlagen für die Beurkundung zusammen?

  • Unterlagen der Bank
  • Personalausweis
  • Steuer-Identifikationsnummer

Nach der Beurkundung

  • Begleichen Sie die Kaufsumme
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Verkäufer zur Übergabe der Wohnung
  • Beauftragen Sie einen Sachverständigen, der Sie zu dem Termin vereinbaren kann
  • Bringen Sie ein Protokoll mit, in dem Sie die Übergabe schriftlich festhalten können
  • Dokumentieren Sie, welche Dinge Ihnen der Verkäufer übergeben hat (beispielsweise Schlüssel)
  • Im Falle von Mängeln wenden Sie sich am besten an einen Anwalt
Über Andreas Kirchner 476 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.