Da es nicht so einfach ist, sich am Immobilienmarkt zu orientieren, bietet es sich an, die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Bei der Kalkulation, was ein Immobilienmakler kostet, gibt es bestimmte Richtlinien. Grundsätzlich besteht gültiger Maklervertrag nur dann, wenn der Auftraggeber mit dem Makler die Provisionshöhe und deren Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Es gilt das Bestellerprinzip, wonach der Auftraggeber stets auch die Maklerprovision zu zahlen hat. Die Maklerprovision richtet sich nach der allgemeinen Marktsituation, der Art und dem Preis der Immobilie und der Form des Maklervertrags. Dennoch gibt es Spielraum bei der Provisionshöhe entsprechend marktüblicher Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Der Maklervertrag
Grundsätzlich arbeitet ein Makler auf Erfolgsbasis. Das bedeutet, wird der Maklervertrag nicht erfüllt, fällt auch keine Maklerprovision an. Ein Maklervertrag kann mündlich, schriftlich oder durch stillschweigende Einwilligung in Kraft treten. Die konkreten Aufgaben und Befugnisse des Immobilienmaklers sind individuell zu vereinbaren. Ein Makler kann bei der Suche nach Immobilien, bei Abwicklung der Neuvermietung und auch bei der Vorbereitung eines Mietvertrags helfen. Je nach Vertrag kann eine Provision entweder zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, nur vom Verkäufer (Innenprovision) oder nur vom Käufer (Außenprovision) bezahlt werden.
Übliche Maklerprovision
In Deutschland ist die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich geregelt. Ein branchenüblicher Schnitt für die übliche Maklerprovision, der sich im Laufe der Jahrzehnte durchsetzte, beträgt bis etwa 7,14 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie. Die Höhe der Maklerprovision ist auch grundsätzlich immer verhandelbar.
Provision je nach Immobilie
Bei jedem Vertragsabschluss mit einem Immobilienmakler muss zunächst die Art der Immobilie und die Art der Vermittlung festgelegt werden. Unterschieden wird zwischen Privat- und Gewerbeimmobilien, weiters zwischen Kauf oder Verkauf und Mieten oder Vermietung dieser Immobilie.
Provision für Immobilienkauf und -verkauf
Für den Kauf als auch den Verkauf einer privaten oder einer gewerblichen Immobilie lässt sich die Provision frei verhandeln. Deren Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und den ortsüblichen Provisionssätzen, die zwischen 5,95 bis 7,14 Prozent liegen können. Beim Kauf gibt es weitere Nebenkosten für Notar und Grundbucheintrag. Für jeden Vertrag gelten 14 Tage gesetzliche Bedenkzeit bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Die Provision wird je nach Vertragsregelung nur vom Käufer, nur vom Verkäufer oder von beiden anteilig erstattet.
Provision für Immobilienmiete
Für das Mieten oder Vermieten einer privaten Immobilie beschränkt sich die Höhe der Provision durch das Wohnungsvermittlungsgesetz auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Beim Mieten oder Vermieten einer gewerblichen Immobilie gilt das Bestellerprinzip, das bedeutet, der Auftraggeber des Immobilienmaklers entlohnt diesen auch mit einer Provision. Bezüglich der Maklergebühren gibt es keine festen Vorgaben und daher lässt sich die Provision nach Anzahl der monatlichen Miete frei verhandeln. Die Mietgebühr wiederum basiert auf dem ortsüblichen Quadratmeterpreis. Üblich sind Provisionen in der Höhe zwischen 1,5 bis 2,29 Prozent der Miete.
Wir hoffen der Ratgeber „Was kostet ein Immobilienmakler?“ hat Ihnen weitergeholfen.