Was ist eine Mieterselbstauskunft

Was ist eine Mieterselbstauskunft

Die Frage nach einer Mieterselbstauskunft kommt auf die meisten einen Mieter zu, die einen Vertrag mit einem privaten Vermieter, mit Wohnungsgesellschaften oder Immobilienmaklern abschließen möchten. Einige Immobilienanzeigen der Vermieter bieten bereits ein Formular für die Mieterselbstauskunft mit dem Hinweis, dass diese unbedingt erforderlich ist. Häufig verlangen die Vermieter, dass potenzielle Mieter eine derartige Mieterselbstauskunft oder Bonitätsauskunft bereits zum Besichtigungstermin mitbringen. Zwar ist diese Auskunft nicht gesetzlich vorgeschrieben, für die Mieter schafft das jedoch einen Eindruck und ist daher eine vertrauensbildende Maßnahme. Vielfach ist eine diese Auskunft nötig, um eine Chance auf eine Wohnung zu haben.

Erstellen der Mieterselbstauskunft

Nicht jede beliebige Frage ist in einem Formular der Mieterselbstauskunft zulässig, es gibt Richtlinien dafür einzuhalten. Viele Makler und Immobilienfirmen machen es potenziellen Mietern einfacher mit bereits fertig formulierten Vorlagen.

Zum Inhalt der meisten Formulare zählen Angaben zur persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des Mieters, welche wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Gründe für eine Mieterselbstauskunft 

Für Vermieter ist eine Mieterselbstauskunft eine Möglichkeit zu verhindern, dass sogenannte Mietnomaden oder Zahlungsunwillige in die Wohnung einziehen. Außerdem helfen Informationen über Anzahl und Alter der Kinder und auch Tierhaltung bei der Wahl der passenden Mieter für eine bereits vorhandene Wohngemeinschaft. Zwar ist der Mieter nicht gesetzlich verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, in der Praxis sind Wohnungen ohne vorherige Mieterselbstauskunft kaum erhältlich.

Standardfragen in der Mieterselbstauskunft

Die Fragen in der Mieterselbstauskunft müssen ausschließlich das Mietverhältnis betreffen. Beantwortet der Mieter diese Fragen von wesentlicher Bedeutung für das Mietverhältnis nicht wahrheitsgemäß, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.
Dies gilt jedoch nicht für Fragen, welche die Rechte des Mieters verletzen, in diesem Fall haben Unwahrheiten keine Folgen.

Die häufigsten Standardfragen in einer Mieterselbstauskunft betreffen Angaben

  • zur Identität des Mieters (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • zum Familienstand
  • zur Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Personen
  • zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber
  • zum Nettoeinkommen
  • nach Haustieren, falls deren Haltung in der betreffenden Immobilie untersagt werden darf
  • ob es Nichtraucher oder Raucher in der Familie gibt
  • ob das Sozialamt oder ein anderer Grundsicherungsträger die Mietkosten trägt (in diesem Fall gilt die ungefragte Aufklärungspflicht)
  • ob es eine Einkommenspfändung oder gar ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters gibt (in diesem Fall gilt die ungefragte Aufklärungspflicht)
  • ob eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben wurde
  • ob es Mietschulden aus vorangegangenen Mietverhältnissen gibt

Unzulässige Fragen

Mieter können die Beantwortung von Fragen verweigern oder falsch beantworten, die in einer Mieterselbstauskunft nicht zulässig sind. Derartige Fragen sind beispielsweise
Fragen nach der Familienplanung

  • nach Mitgliedschaften in politischen Parteien, im Mieterverein oder in einer Gewerkschaft
  • nach dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung nach der Nationalität oder ethnischer Zugehörigkeit
  • zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (Ausnahme: Die Vermietung erfolgt durch eine Religionsgemeinschaft, beispielsweise die katholische Kirche als Vermieter)
  • nach Hobbys oder Musikgeschmack
  • nach der Person des vorherigen Vermieters
  • nach bestehenden Krankheiten oder Behinderungen
  • nach Vorstrafen oder einem anhängigen Ermittlungsverfahren
  • nach Details der persönlichen Finanzen (Offenlegung von Einnahmen und Verbindlichkeiten)
  • nach den Einkommensverhältnissen von Angehörigen (Ausnahme: Diese Verwandten sind ebenfalls Mieter oder agieren als Mietbürgschaft)

Ungefragte Aufklärungspflichten

In bestimmten Fällen muss der Mieter verpflichtend Auskünfte erteilen, ohne dazu entsprechende Fragen zu erhalten. Diese ungefragte Aufklärungspflicht besteht beispielsweise, wenn

  • die Höhe des Mietzinses 75 Prozent oder mehr des Nettoeinkommens beträgt
  • das Sozialamt oder ein Jobcenter die Kosten der Wohnung übernimmt
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters läuft

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