Grundsätzlich handelt es sich bei einem Maklervertrag um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Makler. Wenn es um Immobilien geht, können die Auftraggeber und Vertragspartner sowohl Eigentümer sein, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen als auch potenzielle Interessenten für Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für einen derartien Vertrag und es muss nicht zwangsläufig eine schriftliche Vereinbarung sein. Der Gesetzgeber schreibt im Bürgerlichen Gesetzbuch nur die Vergütung für den Makler vor, wenn er einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss vermittelt hat. Maklervertrag und Maklerauftrag sind nahezu identisch, man unterscheidet drei verschiedene Formen von Maklerauftrag.
Maklervertrag und Maklerauftrag
Der Maklervertrag hält für gewöhnlich sowohl alle Maklerpflichten als auch die Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich des Provisionsanspruchs für den Makler fest. Auch ein mündlicher Vertrag ist möglich, ebenso wie eine stillschweigende Vereinbarung durch schlüssiges – Verhalten. Jedoch nur ein schriftlicher Vertrag hält alle Konditionen nachweislich fest. Derartige schriftliche Verträge sind meist zeitlich begrenzt, beispielsweise auf sechs Monate.
Es gibt drei Formen von Maklerauftrag:
- Bei einem Allgemeinauftrag darf der Immobilienverkäufer mehrere Makler gleichzeitig beauftragen.
- Bei einem einfachen Alleinauftrag gibt es nur einen Makler, jedoch darf der Verkäufer die Immobilie auch privat anbieten.
- Der qualifizierte Alleinauftrag kommt am häufigsten vor. Hier erhält ein Makler exklusiv einen Alleinauftrag, darf also alleine die Immobilie vermarkten und den Verkauf in die Wege leiten. Das bedeutet, auch wenn sich ein Interessent direkt beim Eigentümer melden sollte, muss der Verkäufer diesen an den Makler verweisen.
Tätigkeit des Maklers
Die Verpflichtungen des Maklers sind im Vertrag festgehalten und beinhalten häufig
- die Bewertung einer Immobilie und die Preiserstellung
- das Erstellen eines ausführlichen, verkaufsfördernden Exposés
- die Werbung, üblicherweise auf der Webseite des Maklers sowie auf anderen bekannten Internetportalen
- die Kommunikation mit Kaufinteressenten
- die Durchführung von Besichtigungen
- die Durchführung von Verkaufsverhandlungen im Interesse des Verkäufers
- die Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags
- steten Informationsfluss über Fortschritte bei Verkaufsverhandlungen und dem Verkauf selbst
Die Maklerprovision
Der Makler erhält für seine Dienste eine Provision, die sogenannte Maklercourtage. Diese ist ein Erfolgshonorar und ist bei erfolgreichem Verkaufsabschluss beziehungsweise nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Die Höhe der Maklercourtage ist bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie frei verhandelbar. Bei Vermittlung von Mieten gelten die jeweiligen regionalen Sätze bezogen auf den Kaufpreis. Diese Sätze liegen je nach Region zwischen 5,95 und 7,14 Prozent.