Was ist ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag

Was ist ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag

Ein Standartmietvertrag, also der am häufigsten verwendete, ist meistens auch ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag. Das bedeutet, ein Standardmietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und das Ende der Mietdauer ist nicht darin vorgesehen. In jedem unbefristeten Mietvertrag in Deutschland gilt für den Mieter mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Besteht das Mietverhältnis bereits länger als fünf Jahre, beträgt die Frist für eine Mietvertragskündigung sogar sechs Monate. Sind es länger als acht Jahre, gilt es eine Frist von neun Monaten für die Kündigung eines unbefristeten Wohnungsmietvertrags einzuhalten.

Gründe zur Mietvertragskündigung

Ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag kann seitens des Vermieters nur mit gesetzlich anerkanntem Kündigungsgrund gekündigt werden. Einer dieser Gründe ist beispielsweise der Eigenbedarf des Vermieters. Was für den Wohnungsmietvertrag gilt, zählt auch beim Hausmietvertrag. Ein Hausmietvertrag ist zwar nahezu identisch mit einem Wohnungsmietvertrag, enthält jedoch zusätzliche Punkte zur Nutzung von Nebenanlagen (Gartennutzung, Garage oder Stellplatz) und Anliegerpflichten (beispielsweise die Streupflicht).

Unbefristeter Wohnungsmietvertrag: Bestandteile

Die Vertragspartner

Alle Personen, welche die neue Wohnung beziehen, sollen auch im Mietvertrag stehen, um offiziell Mieter mit allen Rechten und Pflichten zu sein. Ausgenommen als Vertragspartner sind Kinder, jedoch sollten auch sie im Mietvertrag erwähnt werden. Wenn Mieter nicht im Vertrag angegebene Personen in der Wohnung leben lassen, riskieren sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Die Mietsache

Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Mieter die Wohnung und besonders dessen Inventar genau ansehen. Unvollständiges oder mangelhaftes Inventar oder eine falsch angegebene Wohnfläche kann nur vor der Unterzeichnung des Mietvertrages beeinsprucht werden.

Die Höhe der Mietkosten

Die Mieten bei Privatwohnungen können nicht in beliebiger und unangemessener Höhe veranschlagt werden. Nahezu alle Bundesländer haben eine sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Der aktuelle Mietspiegel ist bei örtlichen Mieterschutzvereinen, in größeren Städten oder der Gemeinde frei einzusehen. Dieser Mietspiegel ist zwar nicht bindend für Standard-Mietverträge, kann aber einen Überblick über die zu erwartenden Mietkosten geben.

Allfällige Reparaturklauseln

Bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen ist besonders auf Klauseln hinsichtlich Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen zu achten. Denn diese können sich nachteilig für die Mieter auswirken.

Die Schönheitsreparaturklauseln gelten nur, wenn

  • eine (annähernd) frisch renovierte Wohnung zur Vermietung steht
  • die Renovierungsfristen flexibel gestaltet sind
  • dem Mieter nicht zu viele Verpflichtungen auferlegt sind

Die Kleinreparaturklausel gilt nur dann, wenn

  • die Höhe der vom Mieter zu tragenden Kosten im Mietvertrag steht
  • die Kostenübernahme durch den Mieter begrenzt ist auf die häufig genutzten Teile der Wohnung
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