In Deutschland hat das Leitungswasser absolut Trinkwasserqualität und unterliegt strengen Kontrollen. Die Regelungen zur Überwachung von Trinkwasser stehen in der EU-Trinkwasserrichtlinie und in der deutschen Trinkwasserverordnung. Die Wasserwerke betreiben ständige Kontrollen des Trinkwassers, daher kommt es sauber und genussbereit bei allen deutschen Immobilien an. Jedoch sind die Eigentümer der jeweiligen Immobilien für Trinkwasserverordnung und Legionellenprüfung verantwortlich. Das bedeutet, dass alle Vermieter ebenfalls auf strenge Regeln achten müssen, damit Trinkwasser in gesetzlich vorgeschriebener Qualität auch aus dem Wasserhahn kommt.
Trinkwasserkontrolle
Sowohl große zentrale, aber auch kleine dezentrale Wasserwerke sind vor dem Gesetz für die Trinkwasserqualität verantwortlich. Trinkwasser darf die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Alle Leitungen und generelle Trinkwasser-Installationen müssen daher verschiedenen Anforderungen erfüllen:
- Allgemein: Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers
- Mikrobiologisch: Es gibt einen Grenzwert für Krankheitserreger, die im Wasser enthalten sind. Für Legionellen gilt ein jährlicher Grenzwert bei 100 KbE (Kolonie bildenden Einheiten) Legionellen je 100 Milliliter Wasser.
- Chemisch: Chemische Stoffe im Trinkwasser dürfen nicht in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen enthalten sein
- Radiologisch: Trinkwasser darf keine dem Strahlenschutz widersprechende radioaktive Stoffe enthalten
Legionellenprüfung
Eine gefährliche stäbchenförmige Bakterienart nennt sich Legionellen, welche in hoher Konzentration die Legionärskrankheit auslösen. Diese spezielle Form der Lungenentzündung kann tödlich verlaufen. Das Umweltbundesamt schätzt, dass sich zwischen 20.000 und 32.000 Menschen jährlich in Deutschland mit Legionellen infizieren. Ansteckungsgefahr besteht beim Duschen oder im Whirlpool, da Legionellen hauptsächlich durch den Wasserdampf durch Einatmen übertragen werden.
Legionellen fühlen sich in stehendem Wasser bei Temperaturen zwischen 20 und 45 Grad besonders wohl. Warmwasserbereiter und Warmwasserleitungen sollten daher mindestens 55 bis 60 Grad heißes Wasser haben.
Regelungen für Vermieter
Es liegt bei jedem Vermieter, die Qualität des Trinkwassers im Haus sicherzustellen. Vermieter von gewerblichen Immobilien müssen höhere Anforderungen erfüllen als Vermieter von Wohnimmobilien. Auch hier unterscheidet die Trinkwasserverordnung und Legionellenprüfung zwischen großen Wasserversorgungsanlagen und Kleinanlagen, wie etwa Hausbrunnen. Auch die Anlagen zur ständigen Wasserverteilung in einer Immobilie sind die Vermieter verantwortlich. Das bedeutet, der Vermieter muss stillgelegte Trinkwasserleitungen entfernen und Leitungen in lange ungenutzten Wohnungen regelmäßig spülen. Denn nur fließendes Wasser stellt sicher, dass sich keine gesundheitsgefährdenden Keime in der Leitung bilden. Vermietern obliegt auch die regelmäßige Legionellenprüfung der Warmwasseranlage. Dies trifft jedoch nur auf Warmwasserspeicher zu, die mehr als 400 Liter fassen oder vom Boiler bis zur Entnahmestelle mehr als drei Liter Warmwasser führen.
Kontrollen
Für alle Anlagen, die Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgeben, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen. Trinkwasserabgabe im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit, etwa in größeren Wohngebäuden, steht routinemäßig alle drei Jahre zur Untersuchung an. Bei Hausbrunnen entscheidet das Gesundheitsamt über die Zeitabstände der Legionellenprüfung, jedoch sollten diese etwa alle fünf Jahre stattfinden. Bei Häusern mit dezentralen Durchlauferhitzer in den Wohnungen muss keine Kontrolle auf Legionellen erfolgen. Die Prüfung nimmt das Gesundheitsamt oder eine von der Landesbehörde zugelassene Prüfstelle vor. Die durch die Kontrollen entstehenden Kosten können, sofern vertraglich vereinbart, als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Regelungen für Mieter
Das Ergebnis der regelmäßigen Trinkwassertests laut Trinkwasserverordnung und Legionellenprüfung muss der Vermieter den Mietern schriftlich mitteilen, per Brief oder Aushang im Haus. Weicht das Ergebnis von Grenzwerten ab, besteht Anzeigepflicht durch die Kontrollbehörde oder den Vermieter an das Gesundheitsamt. Sollten Mieter eine Veränderung des Trinkwassers feststellen wie Verfärbung oder Geruch, ist dies sofort dem Vermieter zu melden. Reagiert der Vermieter nicht und die Mieter erleiden Schaden durch verunreinigtes Trinkwasser, begeht der Vermieter eine Straftat. Bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Mieter können überdies Mietminderung, Schadenersatzforderungen und Forderungen nach Schmerzensgeld beanspruchen.