Für die ältere Bevölkerung in Deutschland oder für körperlich Beeinträchtigte kann ein Treppenlift im Haus den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Jedoch sind die Kosten für dessen Einbau nicht für jeden so ohne weiteres erschwinglich. Ein derartiges Gerät ist teuer, egal ob es sich um einen neuen oder einen gebrauchten Lift handelt. Es gibt jedoch einige Förderungen, die man unter bestimmten Umständen in Anspruch nehmen kann. Unter gewissen Voraussetzungen lassen sich auch die Kosten für einen Treppenlift von der Steuer absetzen. Die Entscheidungen zur Förderung beruhen stets auf individueller Basis.
Treppenlift Finanzierung
Für die Finanzierung eines Treppenlift-Einbaus gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist ein Zuschuss von der Pflegeversicherung. Dies gilt vorwiegend für Kosten, welche die Krankenkasse nicht übernimmt. Darunter fallen Unterhalts- und Pflegekosten sowie unvermeidbare Kosten im Zusammenhang mit Krankheit oder Behinderung. Außerdem gelten die Regelungen für eine sogenannte außergewöhnliche Belastung.
Bei einer Refinanzierung durch das Finanzamt gilt der Grundsatz, dass es sich bei den Kosten um eine außergewöhnliche Belastung handeln muss. Laut Definition handelt es sich dabei um größere Aufwendungen als für die überwiegende Mehrzahl an Steuerzahlern
- gleicher Einkommensverhältnisse
- gleicher Vermögensverhältnisse
- gleichen Familienstandes
sind diese vor dem Gesetzgeber eine außergewöhnliche Belastung.
Voraussetzungen für Steuervorteil
Um einen Treppenlift von der Steuer absetzen zu können, muss beim Finanzamt ein Nachweis erbracht sein, dass es sich um eine außergewöhnliche Belastung handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der einzubauende Lift ein neues Modell oder gebraucht ist. Diese außergewöhnliche Belastung lässt sich im Rahmen der Steuerklärung beim Finanzamt geltend machen.
Eine Voraussetzung für Geltendmachung beim Finanzamt ist die medizinische Notwendigkeit. Dient der Treppenlift nämlich nur der Komfortsteigerung, lassen sich die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Der übliche Beleg für die medizinische Notwendigkeit ist ein ärztliches Attest. Vor dem Kauf des Treppenlifts sollten daher sowohl ein Arzt als auch ein Steuerberater konsultiert werden, um zu klären, ob sich der Treppenlift von der Steuer absetzen lässt.