So bekommen Sie als Mieter eine SCHUFA-Auskunft

So bekommen Sie als Mieter eine SCHUFA-Auskunft

Eine sogenannte SCHUFA-Auskunft ist ein Dokument, welches Wohnungssuchende meist schon vor einer Vertragsunterzeichnung dem Makler oder dem Vermieter vorlegen müssen. Die Abkürzung SCHUFA bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Deren Ziel ist der Schutz der Kreditgeber vor Kreditausfällen und der Kreditnehmer vor Überschuldung. Die SCHUFA-Auskunft (Bonitätsauskunft, SCHUFA-BonitätsCheck, Verbraucherauskunft) ist ein Standarddokument als Absicherung für die Vermieter, um die Zahlungsmoral von Mietern beurteilen zu können.

Inhalt der SCHUFA-Auskunft

Entgegen herkömmlicher Meinung beinhaltet eine SCHUFA-Auskunft zur Vorlage an Dritte keineswegs alle Details über die Vermögensverhältnisse einer Person. Welche Daten ein Vermieter erhalten kann, ist datenschutzrechtlich geregelt. Es gibt daher zwei Arten von SCHUFA-Auskunft.

Eine Bonitätsauskunft oder SCHUFA-Auskuft für Dritte beinhaltet meist folgende Informationen:

  • Personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Verträge und Konten: Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasingverträge, Telefonverträge, Bürgschaften
  • Angaben zur Zuverlässigkeit der Zahlung: Informationen zu Zahlungsstörungen, Insolvenzverfahren, Schuldnerverzeichniseinträge

Eine Selbstauskunft für die Mieter ist zur privaten Einsicht gedacht und sollte niemals an Vermieter herausgeben werden. Neben den SCHUFA-Daten für Dritte enthält ein derartiges Dokument auch Angaben über

  • Kontostände
  • Einkommen
  • Geldanlagen

Kosten der Bonitätsauskunft

Die Selbstauskunft zur privaten Einsicht können Mieter einmal jährlich umsonst bei der SCHUFA über ein Online-Formular als PDF-Dokument anfordern. Die SCHUFA-Auskunft für Mieter oder Bonitätsauskunft für Dritte kostet bei der SCHUFA 29,95 Euro. Bezahlen muss jene Person, welche den Antrag auf SCHUFA-Auskunft stellt. Verlangt der Vermieter vom Mietinteressenten die Erlaubnis, über diesen eine Bonitätsauskunft einzuholen, zahlt der Vermieter die SCHUFA-Kosten.

Löschen von SCHUFA-Einträgen

Die SCHUFA speichert Informationen über die Vergabe von Krediten, auch durch Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler und Energieversorger, nur für eine bestimmte Zeit. Personenbezogene Daten werden nach drei Jahren wieder gelöscht, ebenso Angaben über Kredite, Inkasso- und Mahnverfahren und eidesstattliche Versicherungen. Die Löschung von Angaben über Anfragen kommt erst nach zwölf Monaten zur Löschung und Informationen zu Insolvenzverfahren erst nach zehn Jahren bis zum vollständigen Abschluss. Eine Löschung von falschen Einträgen erfolgt jedoch umgehend.

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Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.