Eine sogenannte Restschuldversicherung, auch als Restkreditversicherung, Ratenschutzversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bekannt, ist eine zusätzliche Absicherung eines Kreditnehmers. Genauer gesagt kommt diese Restschuldversicherung den Hinterbliebenen eines Kreditnehmers zugute und tritt im Falle des Todes, der Krankheit oder der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers in Kraft. Für gewöhnlich wird sie gemeinsam mit dem Kredit oder der Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen und verursacht Zusatzkosten. Sie dient dem Kreditgeber auch als zusätzliche Kreditsicherheit für die Bank, die im Kreditvertrag aufscheint.
Inhalt der Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung springt dann ein, wenn ein Kreditnehmer aufgrund persönlicher Umstände die Raten des Kredits nicht mehr selbst bezahlen kann. Daher kann diese Versicherung als zusätzliche Sicherheit direkt an die Bank abgetreten werden. Eine derartige zusätzliche Absicherung scheint bei besonders langfristigen Finanzierungen, wie etwa im Bauwesen, sinnvoll.
Diese Restschuldversicherung erfolgt meistens auf Kosten des Kreditnehmers und auf die Dauer der Kreditlaufzeit. Konkret schließen Kreditnehmer und Kreditgeber unmittelbar bei der Kreditaufnahme auf die Person des Kreditnehmers eine Versicherung ab
- gegen Tod (Ableben)
- gegen Krankheit und schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall)
- gegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund schwerer Erkrankung
- gegen Arbeitslosigkeit (auch unverschuldete Arbeitslosigkeit).
Bei Todesfall tilgt die Versicherung die noch ausstehende Restschuld des Darlehens. Bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit bezahlt die Versicherung die fälligen Raten. Jedoch sind im Fall von Arbeitslosigkeit die Kreditraten oft auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, meistens von beispielsweise einem Jahr. Üblich ist außerdem, dass die Ratenzahlungen im Falle von Arbeitslosigkeit erst nach 6-monatiger Wartezeit und einer zusätzlichen Karenzzeit von drei Monaten bezahlt werden.
Ebenfalls ist darauf zu achten, welche Vereinbarungen im Vertrag bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall unter Ausnahmen angeführt sind. Viele Versicherer schließen den Versicherungsschutz bei Herz- und Kreislauferkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Erkrankungen von Gelenken oder Verdauungsorganen, Krebserkrankungen oder anderen chronischen Krankheiten aus.
Versicherungskosten
Die Kosten einer Restschuldversicherung lassen sich nicht pauschal benennen, da sie von den jeweiligen Kreditsummen und Laufzeiten abhängen. Es kommt auch auf die jeweiligen Banken und Versicherungen und die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände des Kreditnehmers an. Jedoch sind allen Restschuldversicherungen gemeinsam, dass die Kosten der Versicherungsprämie nicht im Effektivzins mit enthalten sind, sondern nur in der monatlichen Abzahlungsrate.