In Deutschland können auch Privatpersonen Aufwendungen für Handwerksarbeiten steuerlich geltend machen. Um Rechnungen für Handwerker absetzen zu können, gilt es jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Haus oder die Wohnung von den Privatpersonen selbst genutzt werden muss. Dann spielt es keine Rolle, ob es sich um den Hauptwohnsitz, die Zweitwohnung, eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus handelt. Jedoch gibt es eine Höchstgrenze für die Förderung von Renovierungs- und Sanierungskosten.
Steuervorteil Voraussetzungen
Die Förderung erstreckt sich auf das Wiederherstellen, Renovieren und Verschönern von Räumen, Einrichtung oder Haushalts- und Elektrogeräten. Auch Handwerkerleistungen, die keine Renovierungsarbeiten sind, aber im Haushalt erbracht werden, fallen darunter, wie etwa Wohnungsreinigung, Schornsteinfegen oder Fensterputzen.
Um Rechnungen für Handwerker absetzen zu können, muss
der Wohnbereich selbst genutzt sein
es darf kein Neubau sein, unter die steuerliche Förderung fallen nur bereits bestehende Haushalte
der Auftrag als Privatperson vergeben sein
die Arbeit in der selbst genutzten Wohnung oder im eigenen Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück erfolgen
dem Finanzamt eine offizielle Rechnung vorliegen, welche nicht bar, sondern per Überweisung oder Kreditkartenzahlung beglichen wurde.
Höchstgrenze der Förderung
Privatpersonen können von den Arbeitskosten maximal 20 Prozent von der Steuerschuld absetzen. Dabei zählen die Bruttobeträge inklusive der Mehrwertsteuer. Absetzbar sind auch Fahrt- und Maschinenkosten und Kosten für Verbrauchsmittel, beispielsweise das Klebeband und Abdeckplane, welche der Maler verwendete. Nicht absetzbar sind jedoch die Materialkosten. Steuerlich geltend zu machen lässt sich ein jährlicher Höchstbetrag von 6.000 Euro und es gilt eine maximale Rückerstattung von 1.200 Euro im Jahr.
Förderungsbeispiele
Unter die Förderung durch steuerliche Ermäßigung fallen alle Bautätigkeiten in einem bestehenden Haushalt, jedoch keinerlei Maßnahmen bei einem Neubau. Häufige Beispiele von Rechnungen für Handwerker sind
Arbeiten an Innen- und Außenwänden am Dach, an der Fassade, an Garagen
Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Steichen/ Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern
Reparatur, Wartung, Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen
Reparatur oder Austausch von Teppichen, Laminat oder Parkett
Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
Reparatur von Haushaltsgegenständen, wie etwa Waschmaschine oder Herd
Gartengestaltung
Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
Gebühren für den Schornsteinfeger
Winterdienst
Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen