Mietspiegel – was ist das?

Mietspiegel

In Deutschland gibt es den sogenannten Mietspiegel, welcher den Durchschnitt der lokalen Mietpreise im frei finanzierten Wohnungsbau darstellt. Er bietet daher eine Übersicht der jeweiligen örtlichen Mietbeträge und beschränkt sich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Als Basis für die Auswertung dienen die Angaben von Mietern über die Mietpreise im fraglichen Wohnbezirk. Dies ist eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Nicht in diesem Spiegel enthalten ist die jeweilige lokale Höhe der Kaution.

Zweck des Mietspiegels

Ein Mietspiegel stellt in einer nach Stadteilteilen aufgegliederten Übersicht die Höhe der Mieten in einer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise in einem Wohnbezirk dar. Die Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessengruppen wie den Mieter- und Vermieterverbänden. Die angegebenen Mieten beschränken sich auf den frei finanzierten Wohnungsbau, enthalten also beispielsweise keine Angaben über sozialen Wohnbau.

Das Ziel ist, die Mieter vor Preistreiberei zu schützen. Der Mietspiegel dient Mietern als Vergleich, ob man über oder unter dem örtlichen Durchschnitt liegt. Das kann in Hinblick auf die Mietpreisbremse wichtig sein: Liegt der Quadratmeterpreis wesentlich höher, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen und notfalls vor Gericht ziehen.

Der Mietspiegel dient andererseits als Begründungsmittel für Mieterhöhungen: Mietpreise steigen dann, wenn es viel Nachfrage nach Wohnungen und Neuvermietungen in einem angesagten Stadtteil gibt. Mit jeder Neuvermietung steigt auch die Höhe der Mietpreise, daher bedeutet eine steigende Attraktivität eines Viertels auch einen höheren Gesamtdurchschnitt aller Mieten.

Mietspiegel Inhalte

Im Mietspiegel verpflichtend zu berücksichtigen sind die Merkmale wie Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage von Wohnungen. Zur Unterscheidung dienen die jeweils aufgelisteten Kategorien, beispielsweise:

  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Stadtbezirk, in dem sich die Wohnung befindet
  • Lage des Hauses: Verkehrslärm, öffentliche Verkehrsanbindung, Bebauungsdichte, umgebende Grün- und Erholungsflächen
  • Baujahr des Hauses
  • Qualität der Wohnungsausstattung: Art der Heizung und Sanitäranlagen, Zustand der Böden, Art der Fenster
  • Zustand im Hinblick auf Energieverbrauch (Wärmeschutzverglasung, Wärmedämmung)

Verpflichtung und Gültigkeit

Es gibt noch keine generelle Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb verfügt nicht jede Gemeinde in Deutschland über eine solche Übersicht. Jedoch müssen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern seit dem 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel haben oder spätestens zum 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Ein qualifizierter Mietspiegel beruht auf wissenschaftlichen Grundsätzen, wird alle zwei Jahre erarbeitet und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Bei Streitigkeiten über eine Mieterhöhung kann ein qualifizierter Mietspiegel auch als Beweis der eigenen Position vor Gericht dienen.

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