Warum Sie eine Versicherung beim Umzug haben sollten und welche Versicherung hilft
Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung beim Umzug
Wenn Sie einen Umzug planen, ist eine Transportversicherung unumgänglich. Überdies sollten Sie zusätzlich über eine Haftpflichtversicherung und Hausratsversicherung beim Umzug nachdenken. Denn die meisten der Pflichtversicherungen decken nicht alle Schadensfälle ab. Wenn Freunde beim Siedeln aushelfen und Sachen beschädigen, müssen sie laut Gesetz nicht dafür haften. Transportunternehmen können gewisse Regelungen für Haftungsausschluss im Vertrag vereinbaren. Im Privatbereich genügt auch eine gewöhnliche KFZ- oder Haushaltsversicherung nicht allen Anforderungen.
Haftungsbeschränkung beim Umzug
Ein Umzugsunternehmen muss Transportschäden laut Handelsgesetzbuch mit einer gewissen Grundhaftung abdecken. Diese bezieht sich jedoch meist nur auf den Zeitwert der Transportgüter und nicht den Anschaffungs- oder Neuwert. Das bedeutet, die Haftpflichtversicherung des Unternehmens genügt nicht, um über Schadensersatz den Wert des transportierten Eigentums abzudecken. Die Pflichtversicherung des Unternehmens ist meist auf einen Höchstbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter Ladung beschränkt. Diese Summe reicht nicht zur Abdeckung für etwaige Schäden an teuren Umzugsgütern wie etwa antiken Möbeln aus. Es ist daher sinnvoll, eine spezielle Haftpflichtversicherung und Hausratsversicherung beim Umzug abzuschließen.
Haftungsausschluss beim Umzug
Neben der Haftungsbeschränkung gibt es in vielen Verträgen von Transportunternehmern auch bestimmte Haftungsausschlüsse. Dazu gehören beispielsweise
- Schäden aufgrund unabwendbarer Ereignisse, die sich nicht vermeiden lassen, etwa bei vereisten Straßen
- Verlust oder Beschädigung besonders wertvoller oder empfindlicher Gegenstände (Wertpapiere, Urkunden, Münzen, Bargeld)
- Schäden an lebenden Tieren oder Pflanzen
- Schäden, die durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung seitens des Umziehenden entstehen
- Schäden, die der Umziehende selbst durch unsachgemäßes Verladen in den Transporter verursacht hat
Private Haftpflichtversicherung
Gerade bei einem Umzug ist eine private Haftpflichtversicherung absolut notwendig. Es können Umzugsschäden durch freiwillige Umzugshelfer eintreten, welche die Verursacher nicht selbst tragen müssen. Das deutsche Recht schützt somit den Freundschaftsdienst unentgeltlicher Helfer. Daher ist es bei einem anstehenden Umzug anzuraten, den Versicherungsschutz zu erweitern und auch Schäden durch Gefälligkeiten in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen. Handelt jedoch ein Helfer grob fahrlässig oder vorsätzlich, tritt allerdings Schadensersatzpflicht des Verursachers ein. Der Versicherungsschutz gilt auch nur dann, wenn der Versicherte den Schaden nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Das bedeutet beispielsweise, dass der Hausrat zum Transport ausreichend verpackt und gesichert sein muss.
KFZ-Haftpflicht
Gerät das Transportfahrzeug beim Umzug in einen unverschuldeten Unfall, sollte eigentlich die KFZ-Haftpflichtversicherung der Unfallverursacher greifen. Jedoch gilt auch hier, dass die KFZ-Haftpflicht nur den Zeitwert des Umzugsgutes ersetzt. Besteht allerdings eine gesonderte Transportversicherung über den Neuwert der Güter, kann es beim Schadenersatzanspruch zu Komplikationen kommen. Meist ist es für den Versicherungsnehmer einfacher, den Schaden bei der eigenen Transportversicherung geltend zu machen, auch wenn jemand anderes haftet. Auf alle Fälle sollte es für die Unfallschäden eine genaue Dokumentation mit Fotos geben.
Hausratversicherung ummelden
Eine Hausratsversicherung gilt grundsätzlich nur für den jeweiligen gemeldeten Wohnort. Es ist also wichtig bei einer bereits bestehenden Versicherung die Ummeldung für den neuen Wohnsitz rechtzeitig vorzunehmen. Einige Versicherungen bieten auch während eines Umzugs den Schutz sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung an. Wenn es um die Haftpflichtversicherung und Hausratsversicherung beim Umzug geht, sollten Sie sich die bestehenden Verträge daher genau ansehen. Unter den Bedingungen kann es bestimmte Regelungen geben, die den Versicherungsschutz bei einem Haus- oder Wohnungswechsel betreffen oder wenn ein gemeinsames Zuhause wieder aufzulösen ist. Es gibt auch Hausratsversicherungen, die für eine gewisse Übergangszeit bis zu zwei Monaten für beide Wohnsitze gelten.
Gibt es eine ständige Zweitwohnung, müssen Sie dafür jedoch eine zusätzliche Hausratsversicherung beantragen. Bei einem Umzug ins Ausland erlischt die Deckung bei nahezu jeder Hausratversicherung an der nationalen Grenze. In diesen Fällen sind also internationale Versicherungsmöglichkeiten zu suchen.
Berechnung der Versicherungssumme
Wenn es um die Haftpflichtversicherung und Hausratsversicherung beim Umzug geht, ist die Berechnung der Versicherungsbeiträge meist von der Quadratmeterzahl abhängig. Versicherungsunternehmen gehen von der Faustregel von 600 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Das berücksichtigt allerdings nicht besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände. Zur Berechnung lassen sich wahlweise entweder Zeitwert oder Neuwert eines Gutes heranziehen. Der Zeitwert berücksichtigt die Lebensdauer und eine entsprechende Wertminderung. Es ist daher anzuraten, eine Versicherung nach dem Anschaffungs- oder Neuwert von Gütern zu berechnen. Neuwertversicherungen sind jedoch oft nur mit diversen Quittungen und Rechnungsbelegen als Beweise möglich. Als Faustregel gilt, etwa 2,5 Promille der Versicherungssumme als Versicherungskosten einzurechnen.
Wir hoffen der Ratgeber „Versicherung beim Umzug“ hat Ihnen weitergeholfen