Derzeit sind Bestrebungen am Laufen, die vorsehen, in Deutschland eine grundlegende Grundsteuerrefom vorzunehmen. Dies ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 die Grundlage der Grundsteuerbemessung für veraltet und verfassungswidrig erklärt hat. Die Basis dieser Abgabe sind Einheitswerte für Grundstücke aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und aus dem Jahre 1964 für Westdeutschland. Die deutsche Bundesregierung ist bestrebt, bis Ende 2019 eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen. Diese Grundsteuerreform soll ab 2025 zur Anwendung kommen.
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten. Die gesetzliche Grundlage der Grundsteuer in Deutschland ist das Grundsteuergesetz. Bei der Grundsteuer oder Bodenzins handelt es sich im Prinzip um eine Steuer auf das Eigentum und auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Sie ist eine Substanzsteuer, da nicht eine natürliche oder juristische Person, sondern ein Objekt (der Grundbesitz) im Mittelpunkt der Besteuerung steht. Die Steuer beruht auf dem Wert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage (Einheitswert), wobei die Kommunen auf dessen Basis die Steuersätze (Hebesätze) festlegen.
Einheitswert und Hebesätze
Die Grundsteuer ist zusammengesetzt aus einem für das Grundstück festgelegten Einheitswert, multipliziert zwei Faktoren:
- der Grundsteuermesszahl, die von Bundesland und Nutzung des Grundstückes abhängt
- dem Hebesatz, den die Gemeinden selbst festlegen können.
Gemeindefreie Länder wie etwa Berlin nehmen sowohl die Feststellung des Einheitswerts als auch die Festsetzung der Grundsteuer vor, welche von den Finanzämtern festgesetzt und erhoben wird.
Durch diese unterschiedlichen Hebesätze fällt der Grundsteuerbetrag in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus, obwohl die Einheitswerte in Deutschland überall gleich sind. Diese Gesetzeslage für den Hebesatz nutzen viele finanzschwache Kommunen aus, um mehr Steuergelder einzunehmen. Beispielsweise ist der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen der höchste in ganz Deutschland. Hier berechnen Gemeinden durchschnittlich an de 534 Prozent auf den Einheitswert.
Reform der Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte die Feststellung der Einheitswerte in Westdeutschland für Häuser und unbebaute Grundstücke auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig. Da diese völlig überholt sind und keine Gleichbehandlung zulassen, fordert der Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019. Am 1. Februar 2019 einigten sich der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister auf eine Grundsteuerreform. Bei diesem neuen Modell dienen als Berechnungsgrundlage
- die Grundstückswerte
- das Alter von Gebäuden
- die durchschnittlichen Mietkosten.
Jedoch fehlen für diese Grundsteuerreform noch die konkreten Beschlüsse. Von der Forderung des Verfassungsgerichtshofs nach einer Grundsteuerreform sind rund 35 Millionen Grundstücke in Westdeutschland betroffen. Die in Ostdeutschland gelegenen Grundstücke gehörten mangels Verfassungsbeschwerde nicht zum Verfahrensgegenstand. Jedoch fallen auch sie aufgrund des noch früheren Hauptfeststellungszeitpunktes per 1. Januar 1935 ebenfalls unter die Betroffenen der Grundsteuerreform.