Der Ratgeber für Ihre Gebäudeversicherung

Der Ratgeber für Ihre Gebäudeversicherung

Für Immobilienbesitzer ist eine gesonderte Versicherung der Gebäude unbedingt notwendig, denn das Gesetz sieht im Schadensfall nichts vor. Eine Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und dient zum Schutz der im Versicherungsvertrag genannten festen Immobilien. Eine Wohngebäudeversicherung gilt nicht nur für das Hauptgebäude, sondern auch für An- und Zubauten wie Garagen oder Wintergärten und auch Gebäudezubehör wie Briefkästen und Markisen. Diese Versicherung bezieht sich üblicherweise nur auf Wohnbereiche und nicht auf gewerblich genutzte Gebäude, jedoch sind die Leistungen nahezu identisch. Bei Gewerbegebäuden zählt auch die Art des Gewerbes, die beim Abschluss einer Gebäudeversicherung für Gewerbe anzugeben ist. Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung muss eine zusätzliche Regelung ausdrücklich vereinbart sein.

Schadensdeckung

Die Gebäudeversicherung gilt für Schäden und Folgeschäden an Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien, die durch Feuer, Sturm und Hagel oder Leitungswasser entstanden sind. Dieser Standard-Schutz lässt sich durch eine Reihe von Zusatzleistungen erweitern. Üblich sind etwa eine Zusatzversicherung für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen sowie Glasbruch.

Höhe der Beiträge

Eine Gebäudeversicherung muss nicht teuer sein und kann bei kleineren Häusern auch unter 60 Euro jährlich betragen. Die Basis zur Berechnung der Beiträge sind der Zustand und die Art der Risiken für ein Gebäude. Zu den Kriterien der Beurteilung zählen

  • Bauartklasse
  • Art der Dachung
  • Nutzung
  • Ausstattung
  • Lage und Ort

Der letztgenannte Faktor kommt beispielsweise bei der Gebäudeversicherung und den Zusatzleistungen zum Tragen. Eine Überschwemmungsversicherung ist für ein Gebäude in einer Risikozone direkt am Fluss natürlich höher. Es gibt auch eine Leitungswasserzone, welche angibt, wie hoch das Schadensrisiko durch Wasserschäden in Abhängigkeit von der Wasserhärte ist. Der Wohnort kann auch durch den regionalen Baupreiskostenindex die Höhe der Beiträge beeinflussen.

Zusatzleistungen

Der grundsätzliche Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung umfasst die Immobilie vom Fundament über die sämtliche Wände bis zum Dach, Einbauten wie etwa Aufzug und Einbauküche sowie Anbauten (Garage, Wintergarten) und fest installierte Anbauteile wie Terrasse oder Postkasten. Einige Anbieter bieten auch eine Mitversicherung von Solaranlagen an. Beliebte Zusatzleistungen dieser Versicherungsart sind Elementarschadenversicherung für Naturschäden, Hausratsversicherung und Glasbruchversicherung.

Ist ein Gebäude noch im Bau oder erfordert einen Umbau, darf die Baufertigstellungsversicherung auf keinen Fall fehlen. Bei einem gewerblich genutzten oder zur Vermietung stehenden Gebäude kommen natürlich je nach Art der Nutzung und des Gewerbes weitere Versicherungen dazu. Ein Vermieter sollte beispielsweise nicht auf Mietausfallversicherung und Mietnomadenversicherung verzichten.

Elementarversicherung

Die Elementarversicherung deckt Schäden ab, welche elementare Naturgewalten verursachen. Diese zählen zu den am häufigsten auftretenden Versicherungsfällen. Eine Elementarversicherung deckt all jene Schäden an Wohngebäude oder Hausrat ab, welche nicht in einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten sind. Diese können die entstehenden Wiederaufbaukosten oder Wiederanschaffungskosten, Folgekosten für Aufräumarbeiten, Abriss und Reinigung und auch Unterbringungskosten sein, sollte die Immobilie durch den Schaden vorübergehen nicht nutzbar sein. Allerdings betrifft dies nur Schäden durch die im Versicherungsvertrag ausdrücklich erwähnten Naturgewalten. Elementarschäden müssen meist sofort behoben werden, sonst drohen Folgeschäden wie Feuchtigkeit oder Schimmel.

Hausratversicherung

Meist ist der Hausrat nicht in der Gebäudeversicherung nicht mit enthalten. Die Standard-Hausratsversicherung betrifft beispielsweise Schäden an Einrichtungsgegenständen, elektronischen Geräte und Kleidungsstücken sowie Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch. Diese Versicherung ist als Ergänzung zur Gebäudeversicherung ratsam. Sie berechnet meist den Hausrat auf der Basis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Glasbruchversicherung

Die Glasversicherung oder Glasbruchversicherung kann Teil einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung oder separat vereinbart sein. Die Glasversicherung betrifft Gebäudeverglasungen (fest verbundene Außen- und Innenscheiben am Wohnhaus und den dazu gehörenden Garagen) und die Mobiliarverglasung (Glastische, Vitrinen, Spiegel, Duschkabinen, künstlerische Glasarbeiten). Die Berechnung der Versicherungssumme kann pauschal oder über eine individuell festgelegte Deckungssumme erfolgen.

Baufertigstellungsversicherung

Eine Baufertigstellungsversicherung dient dazu, das Risiko des Bauherrn ein wenig abzufangen, falls ein Bau ins Stocken gerät oder ganz zum Erliegen kommt. Sollte eine Baufirma während des Bauvorgangs insolvent oder aufgelöst werden, springt die Baufertigstellungsversicherung als eine Bürgschaft ein. Die Versicherung deckt anfallende Kosten während oder nach Beendigung der Bauarbeiten gedeckt werden.

Mietausfallversicherung

Eine Mietausfallversicherung schützt Vermieter gegen Unkosten, welche zahlungsunwillige Mieter verursachen können. Diese Versicherung gegen Mietausfall kann zusätzlich in die Gebäudeversicherung inbegriffen oder ein eigenständiger Vertrag sein. Dabei gibt es unterschiedliche Vertragsoptionen und auch Unterschiede hinsichtlich Leistungen und Versicherungssummen. Üblich ist die Versicherung gegen Mietausfall durch unbezahlte Mieten. Möglich ist auch die Absicherung gegen Sachschäden, die ein Mieter verursacht, und die dazugehörigen Kosten (Renovierungskosten, Aufräumarbeiten, Desinfizierung der Wohnung, Rechtsverfolgungskosten).

Mietnomadenversicherung

Die sogenannte Mietnomadenversicherung bezieht sich auf Personen, die Mieten nicht zahlen und zusätzlich Schäden in den Wohnräumen verursachen. Sie entspricht in Umfang und Leistung einer klassischen Mietausfallversicherung plus Absicherung gegen mutwillige Sachschäden. Nicht in dieser Versicherung gedeckt sind jedoch Kosten für Gerichtsverfahren und Räumungsklagen, die bei Mietnomaden meist ebenfalls anfallen.

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Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.