Gebäude Energieeffizienzklassen im Überblick

Gebäude Energieeffizienzklasse

Laut Gesetzgeber sind für Neubauten und Altbausanierungen bestimmte energetische Grenzwerte einzuhalten. Derartige Gebäudestandards berücksichtigen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit und fassen dies als Energiebedarf des Hauses zusammen. Die sogenannten Gebäude Energieeffizienzklassen dienen dazu, alle Immobilien im gesamten EU Raum exakt, simpel und zielführend vergleichen zu können. Diese Klassifizierung im Energieausweis dient der Transparenz beim Kauf von Immobilien und führt zu einer besseren Kalkulierbarkeit möglicher Folgekosten.

Energieausweis

Ein aktueller Energieausweis ist seit 2014 unerlässlich, wenn es um den Neubau, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss der Energieausweis ungefragt bereits beim Besichtigungstermin vorliegen. Neben den wichtigsten Kennzahlen zum jährlichen Energieverbrauch ist auch die erreichte Energieeffizienzklasse angegeben, die wie bei Haushaltsgeräten alphabetisch von A+ bis H eingeteilt sind. Die Zuordnung erfolgt auf der Basis der energetischen Grenzwerte und berücksichtigt den kompletten Energiebedarf einer Immobilie. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die einzelnen Klassen im Ausweis auch farblich gekennzeichnet.

Einteilung der Energieeffizienz

Die Gebäude Energieeffizienzklassen auf der Basis des Gebäude-Energie-Gesetzes von November 2020 stellen eine Vergleichbarkeit von Immobilien hinsichtlich des Energiebedarfs her. Seit dem Gebäudeenergiegesetz 2021 liegen die Gebäude Energieeffizienzklassen in Deutschland zwischen „A+“ (sehr energiesparend) und „H“ (nicht energiesparend).

Im März 2023 beschloss das EU-Parlament neue einheitliche Gebäudeklassen, die bis zum Jahr 2030 in Kraft sein sollen. Bis dahin sollen die meisten Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ haben und bis 2033 soll die Energieeffizienzklasse „D“ der neue Mindeststandard für Gebäude im EU-Raum sein. Die strengeren Regeln des Europäischen Parlaments gelten für die Renovierung älterer Gebäude und ist Teil des größeren EU-Plans, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen.

Die Klassen A+ bis H

Die Einstufung der Gebäude Energieeffizienzklassen hängt vom jährlichen Endenergieverbrauch und –bedarf eines Gebäudes ab, also je niedriger, desto besser. Gebäudeklasse A+ bedeutet einen Bedarf von unter 30, die Klasse H einen Verbrauch von mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche.

  • A+ Derartige Gebäude gelten als „Energiesparhaus 40“ und entsprechen energetisch dem Passivhaus, das einen Großteil des Wärmebedarfs aus passiven Energiequellen und internen Wärmequellen bezieht. (A+ < 50)
  • A Diese Immobilien gelten als „KfW 55-Häuser“. (A < 50)
  • B Das Gebäude ist ein „KfW-Energiesparhaus 60“ oder „3-Liter-Haus“ eingestuft, sofern es nur knapp drei Liter Heizöl je Quadratmeter und Jahr benötigt. (B < 75) Der Energieverbrauchs- und Energiebedarfskennwert der Klassen A+, A und B entsprechen in der Regel dem aktuellen Standard bei Neubauten.
  • C Derartige Gebäude entsprechen dem Standard eines klassischen Niedrigenergiehauses auf Basis bereits veralteter gesetzlicher Vorgaben aus 1995. (C < 100)
  • D Die meisten kompakten Neubauten, welche aktuelle gesetzliche Anforderungen einhalten, fallen in diese Klasse, aber auch gut modernisierte Altbauten mit hochwertiger Dämmung und effizienter Heizungsanlage. (D < 130)
  • E Viele Einfamilienhäuser mit veralteten gesetzlichen Mindestanforderungen und modernisierte Altbauten fallen in diese Klasse und erfüllen nur noch die gesetzlichen Standards von 1982. (E < 160)
  • F Komplett modernisierte Altbauten nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Bestandsimmobilien. (F < 200)
  • G Teilweise mit Heizanlagen modernisierte oder isolierte Altbauten nach den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977. (G < 250)
  • H Die aktuell schlechteste Klasse bezeichnet hauptsächlich unsanierte Altbauten. (H > 250)

Die veralteten Energieeffizienzklassen I und J gelten für Immobilien ohne Energiesparmaßnahmen, wie etwa Bestandsgebäude und unsanierte Altbauten. Diese Einstufungen sind in Deutschland nur noch bis 2024 gültig.

Hier finden Sie alle Infos zur Zwangssanierung ab 2023.

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