EU-Trinkwasserrichtlinie

EU-Trinkwasserrichtlinie
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Seit 12. Jänner 2023 sind neue Regeln laut der EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten. Der wichtigste Punkt dieser Regelungen legt Standards für das Trinkwasser und dessen Qualität fest. Diese Richtlinie hat die Bundesregierung mit einer Änderung des Wasserhaushaltgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, wie auch im gesamten EU-Raum, ist damit ein sicherer Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum garantiert.

Zweck der Richtlinie

Die EU-Trinkwasserrichtlinie hat zum Ziel, die öffentliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen von Verunreinigungen zu schützen und Wasser für den menschlichen Gebrauch genusstauglich und rein zu halten.

Als Wasser für den menschlichen Gebrauch gilt laut EU-Trinkwasserrichtlinie jegliches Wasser in seinem ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist. Stammen kann es aus einer Zapfstelle, aus Tankfahrzeugen, aus Flaschen oder anderen Behältern.

Grundlagen der EU-Trinkwasserrichtline

Gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie müssen die EU-Länder mit Maßnahmen sicherstellen,

  • dass Mikroorganismen, Parasiten und schädigende Stoffe nicht in einer gesundheitsgefährdenden Konzentration im Wasser enthalten sind
  • dass Trinkwasser den mikrobiologischen und chemischen Mindestanforderungen entspricht
  • dass Wasser aus Zapfstellen oder Tankfahrzeugen den Standards entspricht
  • dass regelmäßig Probenahmestellen die festgelegten mikrobiologischen und chemischen Parameter kontrollieren
  • dass die Behörden Nichteinhaltungen unverzüglich untersuchen und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen treffen
  • dass Behörden sofort die Bereitstellung von Wasser untersagen oder einschränken, wenn eine potenzielle Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht
  • dass die Behörden die Öffentlichkeit über getroffene Abhilfemaßnahmen unterrichten
  • dass es alle drei Jahre einen öffentlichen Bericht über die Trinkwasserqualität gibt, welchen auch die Europäische Kommission erhält.

Die Kommission ist ebenfalls alle drei Jahre zu einer Veröffentlichung der nationalen Daten zur Trinkwasserqualität und alle fünf Jahre zur Überprüfung der mikrobiologischen und chemischen Parameter verpflichtet.

Die EU-Trinkwasserrichtlinie gilt jedoch nicht für natürliche Mineralwässer oder Wässer, die als Arzneimittel gelten. Ebenfalls ausgenommen sein können private, nichtgewerbliche Wasserbereitstellungen der EU-Länder, die weniger als 50 Personen versorgen.

Die neuen Regelungen

Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der dieser EU-Richtlinie umgesetzt und dieses Gesetz am 12. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen EU-Raum der einfache Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser möglich sein.

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie sieht umfassende Änderungen vor, die weitreichende Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft zur Folge haben. Dazu gehört beispielsweise die lückenlose Kontrolle der Versorgungskette von Wasser von der Entnahmequelle bis zum Wasserhahn. Es gibt ergänzende Parameter und Anpassungen an Grenzwerte sowie neue Vorgaben zu Mikroplastik und Stoffen mit endokriner Wirkung.

Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen für die Öffentlichkeit ist ein weiterer wichtiger Beitrag der neuen Regelungen, besonders bei Hitze in urbanen Räumen. Wenn technisch machbar, sollen Kommunen bei Bedarf Trinkwasserbrunnen in öffentlich zugänglichen Orten aufstellen, beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen. Diese Regelung soll auch die Nutzung von Flaschenwasser verringern, was wiederum Ressourcen und die Umwelt schont.

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