Erfolgreich verhandeln mit Maklern

erfolgreich verhandeln mit Maklern

Kaum ein Wohnungsverkauf geht ohne Makler über die Bühne. Der Nutzen für den Kaufinteressenten liegt dabei nicht immer auf der Hand, die Kosten beim vermittelten Wohnungskauf recht happig. Sogar ohne erfolgreiche ?Vermakelung? kann man Geld verlieren, wenn man nicht aufpasst.

Erhält man von einem Makler ein Wohnungsangebot, ist einiges zu beachten: Kaufinteressenten sollten sich umfassende Informationen (Exposé, Grundbuchauszug, Lageplan, Auszug aus dem Bebauungsplan, Teilungserklärung und später auch die weiteren Unterlagen wie Jahresabrechnungen, Protokolle, etc.) aushändigen lassen und diese sorgfältig prüfen. Empfehlenswert ist zusätzlich das Gespräch mit Behörden, Nachbarn, Eigentümerbeirat und Hausverwaltung.

Wohnungsangebote von Maklern sorgfältig prüfen

Zur Beschaffung oder Bestätigung verbindlicher und eindeutiger Informationen kann es sinnvoll sein, dem Makler einen Prüfauftrag zu erteilen, den er schriftlich beantworten soll. Denn zu eigenen Nachforschungen, zum Beispiel über die Angaben des Verkäufers zum Kaufobjekt, ist der Makler nur verpflichtet, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Gibt der Makler nur die ihm vorliegenden Informationen des Verkäufers weiter, haftet er grundsätzlich nicht für deren Richtigkeit.

Reservierungsvereinbarungen und Doppelmaklertätigkeit

Reservierungsvereinbarung mit dem Makler binden den Eigentümer nicht. Dieser kann, da nicht Vertragspartei, sanktionslos an jeden anderen seine Immobilie verkaufen. Also Finger davon – es profitiert nur der Makler. Provisionsanforderungen der Makler liegen, regional verschieden, zwischen 3,57 und 7,14 Prozent inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Verhandeln sie über diese Provisionen und lassen sie sich nicht von Sätzen des Maklers wie „Sind Sie mit meiner Leistung nicht zufrieden gewesen“ ins Bockhorn jagen. Zugeständnisse von ein bis zwei Prozent sind durchaus möglich. Ein Maklervertrag kommt nicht nur durch eine ausdrückliche mündliche oder schriftliche Vereinbarung zustande. Schon das Zusenden des Exposés oder die Hausbesichtigung reicht aus, wenn der Interessent erfährt, dass er dem Makler bei Abschluss des Kaufvertrags eine Vergütung zu zahlen hat. Nimmt der Interessent danach weitere Leistungen des Maklers in Anpruch und verhandelt auch nicht über dessen Vergütungsvorstellungen, wird von einem stillschweigenden Abschluss des Maklervertrages ausgegangen. Kommt es zum Kauf wird die Provision fällig. Es empfiehlt sich also eine klare, schriftliche Absprache. Vorsicht auch, wenn ein Makler sich sowohl dem Eigentümer und dem Kaufinteressenten verpflichtet, denn wer kann schon ein „Diener zweier Herren“ sein? Für den Interessenten heißt das: Der Doppelmaklertätigkeit schriftlich widersprechen oder eher Finger weg vom Immobilienerwerb.

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Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.