Die Bezeichnung Elementarversicherung deutet darauf hin, dass es sich um eine Absicherung gegen Schäden verursacht durch elementare Naturgewalten handelt. Statistiken belegen, dass die sogenannten elementaren Schäden und deren Schadensbilder zu den mit am häufigsten auftretenden Versicherungsfällen zählen. Einige Schäden an Immobilien durch die Elemente „Feuer“, „Wasser“ und „Luft“ sind bereits in einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten, wie etwa im Falle von Schäden durch Sturm und Hagel oder Bränden und Blitzschlägen.
Die Elementarversicherung erstattet finanzielle Aufwendungen für Schäden an einer Immobilie oder dem Hausrat, wenn diese ausschließlich von einer im Versicherungsvertrag erwähnten Naturgewalt erfolgten. Eine Elementarversicherung deckt all jene Schäden an Wohngebäude oder Hausrat ab, welche nicht in einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten sind.
Umfang der Elementarversicherung
Die Elementarschäden und der Versicherungsumfang im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung sind sehr genau definiert und daher begrenzt. Eine Elementarversicherung deckt alle direkten Kosten und alle in Zusammenhang mit dem Schadensbild auftretenden Folgekosten eines Schadensfalls durch Naturgewalten. Beispielsweise kann durchaus bereits die Wohngebäudeversicherung eine Klausel im Falle von Starkregen enthalten. Jedoch kann nur die Elementarversicherung eingreifen, wenn es weitere Schäden durch Hochwasser gibt oder wenn Überschwemmungen ein Wohnhaus völlig unbewohnbar machen.
Die Elementarversicherung für Immobilien in Deutschland umfasst grundsätzlich den Ersatz von
- entstehenden Wiederaufbaukosten
- Wiederanschaffungskosten
- aus dem Elementarschaden resultierenden Folgekosten für Aufräumungsarbeiten, Abriss und Reinigung
- Unterbringungskosten, sollte die Immobilie durch den Schaden vorübergehen nicht nutzbar sein.
Sturmschäden
Ein wesentlicher Faktor, welcher die Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung und der Elementarversicherung unterscheidet, ist die Windstärke. Die Wohngebäudeversicherung springt bei Sturmschäden nur dann ein, wenn die gemessene Windstärke im betroffenen Gebiet einen höheren Wert aufweist als in den Versicherungsbedingungen definiert. Eine Elementarversicherung hingegen bietet einen Leistungsumfang in Bezug auf generell alle Schäden, die durch die Wirkung der Elemente der Natur auftreten. Es ist auch möglich, denselben Versicherungsschutz durch einen erweiterten Elementarschutz in bereits bestehenden Versicherungsverträgen für die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung zu erzielen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bei einer Elementarversicherung muss den gleitenden Neuwert des Gebäudes und den Wiederbeschaffungswert des vorhandenen Hausrates vollständig abdecken können. Es ist daher wichtig, dass der Versicherungsnehmer hier vollständige und korrekte Angaben macht. Die Tarife werden individuell so festgelegt, dass weder eine Überversicherung noch eine für den Versicherungsnehmer ungünstige Unterversicherung entstehen können.