Der Umgang mit Mietnomaden und wie man sich davor schützt!

Mietnomaden

Die sogenannten Mietnomaden sind ein Phänomen, das besonders bei Vermietern gefürchtet ist. Als Mietnomaden gelten Mieter, welche in eine Wohnung mit dem Vorsatz einziehen, keine oder nur unregelmäßig Miete zu bezahlen. Mit allen Tricks ignorieren sie auch Gerichtsverfahren und machen keinerlei Anstalten auszuziehen. Sie verlassen das Mietobjekt meist erst nach einer langwierigen Räumungsklage. Allerdings hinterlassen sie das Mietobjekt häufig auch stark beschädigt bis unbewohnbar und begleichen auch die Mietschulden nicht. Mieter, welche einfach nur vorübergehend Zahlungsschwierigkeiten haben, sind daher nicht mit diesem Phänomen gleichzusetzen. Es ist also für den Umgang mit Mietnomaden wichtig, sich schon im Vorfeld davor zu schützen.

Der Umgang mit Mietnomaden und wie man sich davor schützt!Wie Mietnomaden erkennen

Der Vermieter hat es nicht so leicht, die Mietnomaden zu erkennen. Vielfach machen sie vor dem Einzug falsche oder unzureichende Angaben, verschleiern ihr Einkommen oder verschweigen Zahlungsunfähigkeit. Eine andere Taktik ist es, angebliche Mängel der Wohnung zu behaupten. Damit machen sie sich mit Mietbetrug und dem Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse strafbar (Einmietbetrug oder Einmietungsbetrug).

Ein weiteres Kennzeichen der Mietnomaden sind vermüllte, verdreckte und defekte Wohnungen. Mietnomaden richten geschätzte jährliche Schäden für deutsche Vermieter durch Mietausfall und beschädigte Wohnungen in Höhe von 200 Millionen Euro an. Es liegt also an den Mietern, durch Schufa-Auskünfte und Mietkautionen die größtmögliche Vorsicht walten zu lassen.

Vorsichtsmaßnahmen für Vermieter

Vermieter sollten im Umgang mit Mietnomaden im Vorfeld alle wichtigen Informationen einholen. Laut Gesetz sind gewisse Fragen zur Selbstauskunft und Bonitätsauskunft gestattet. Vermieter dürfen auch verlangen:

  • die Vorlage von Gehalts- oder Verdienstbescheinigung beziehungsweise Einkunftsbescheinigung bei Sozialleistungen oder Rentnern
  • Nachfrage beim Arbeitgeber, ob Gehaltspfändungen bestehen
  • Einkommensnachweis der Bürgen bei Bürgschaften
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters
  • Kopie des Personalausweises, mit Überprüfung der angegebenen Anschrift und Identität

Was der Vermieter weiters tun kann, ist

  • die Prüfung von Insolvenzveröffentlichungen
  • Einholung der aktuellen Schufa oder Creditreform Auskunft
  • Einblick in soziale Medien, beispielsweise das Facebookprofil, oder die Namen bei Google eingeben

Verweigert ein potenzieller Mieter die Selbstauskunft, sollte man unbedingt von einem Mietvertrag Abstand nehmen.

Mietkaution und Zutritt

Eine Mietkaution zählt zu den üblichen Vereinbarungen in einem Mietvertrag. Im Umgang mit Mietnomaden bietet eine derartige Kaution auch ein gewisses finanzielles Polster für etwaige Renovierungen. Ein Vermieter darf maximal 3 Monatsmieten als Kaution verlangen, die bei der Mietvertragsunterschrift vorliegen sollte. Eine Kautionsversicherung reicht in diesem Fall als Alternative keinesfalls aus.

Ein Mietvertrag darf auch eine Klausel enthalten, nach der die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der ersten Rate der Kaution und der ersten Monatsmiete abhängig gemacht wird.

Der erste Eindruck bei einem persönlichen Gespräch ist ebenfalls wichtig. So lassen sich etwaige Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch erkennen. Es kann auch notwendig erscheinen, die Anzahl der einziehenden Personen im Vertrag zu erwähnen und auch die Frage, ob Tiere mit einziehen dürfen oder nicht. Sollte es bei einem guten Eindruck dennoch Zweifel hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit geben, kann der Vermieter im Vertrag das Recht auf jederzeit Zutritt zur Wohnung festlegen.

Rechtliche Maßnahmen

Schon 2013 hat eine Mietrechtsreform die Position von Vermietern im Umgang mit Mietnomaden gestärkt. Demnach kann eine fristlose Kündigung des Mietvertrags erfolgen, wenn es einen Mietrückstand von zwei Monatsmieten gibt oder wenn ein Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als eine Monatsmiete schuldig bleibt.

Eine Räumungsklage kann sich jedoch durch die notwendige Wahrung gesetzlicher Fristen und schleppende Abarbeitung durch die Amtsgerichte dennoch hinziehen. Es kann also Monate dauern, bis ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnt.

Überdies muss der Vermieter die Kosten des Verfahrens sowie der Zwangsräumung und Wohnungsrenovierung selbst tragen, falls das Eintreiben dieser Aufwendungen vom Mieter scheitert. Der Mietschuldner kann vom Gericht jedoch verpflichtet werden, Sicherheiten für die während des Verfahrens anfallenden Mieten zu hinterlegen. Eine Nichtbefolgung führt zu einer beschleunigten Räumung.

Berliner Räumung

Die sogenannte Berliner Räumung berechtigt den Vermieter, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen, sobald er über einen Räumungstitel verfügt. Die in der Wohnung verbliebenen Gegenstände müssen ebenfalls nicht sofort abtransportiert und auf Kosten des Vermieters gelagert werden. Dieses einstweilige Verfügungsverfahren gilt auch gegenüber dem Vermieter unbekannten angeblichen Untermietern.

Versicherungsschutz

Viele Versicherungsgesellschaften haben bereits eine sogenannte Mietnomadenversicherung in ihrem Angebot. Diese stellt sicher, dass ein Vermieter die durch einen Mieter verursachten Mietausfälle und Sachschäden ganz oder teilweise ersetzt bekommt. Die Tarife pro versicherter Wohnung betragen jährlich zwischen 100 und 260 Euro. Allerdings sind hier nicht die mit einer Räumungsklage verbundenen Kosten abgedeckt.

Schritte gegen Mietnomaden

Hat ein Vermieter bereits an diese gefürchtete Personengruppe vermietet, sollten folgende Schritte im Umgang mit Mietnomaden erfolgen:

  • Abmahnung bei verspäteter Mietzahlung und Kündigung bei weiterer verspäteter Zahlung
  • fristlose Kündigung, sobald zwei Mietzahlungen völlig ausfallen
  • Kündigung des Mietvertrages mit einem Widerspruch zur weiteren Nutzungserlaubnis der Wohnung
  • Räumungsklage, sollte der Mieter nach der Kündigung nicht ausziehen
  • Zwangsräumung der Wohnung

Oft verschwinden Mietnomaden nach Kündigung der Wohnung auch Hals über Kopf, was die Zwangsräumung erspart.

Vermüllung oder Beschädigung der Wohnung sind leider keine Kündigungsgründe, wenn die Miete weiterhin pünktlich bezahlt wird. Eine Ausnahme besteht bei einer drohenden gesundheitlichen Gefahr, wie etwa durch Ungeziefer. In diesen Fällen ist es dringend anzuraten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

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