Um was handelt es sich beim Wohnungseigentümergesetz?
Möchte man ein Grundstück oder ein Haus in mehrere Wohnungen aufteilen, kommt das Wohnungseigentümergesetz in Spiel. Es regelt die Begründung-, die Gemeinschaft-, die Verwaltung des Wohnungseigentums und das Wohnungserbbaurecht. Das Ganze ist eine komplizierte Sache, die man am besten mit einem Anwalt oder einem Notar bespricht. Viele Menschen glauben, dass es so einfach ist, ein Grundstück zu teilen und darauf die Menschen wohnen zu lassen. Egal ob man Freunden oder fremden Menschen ein Zuhause geben möchte, für alle gilt das gleiche Gesetz. Ein Laie wird hier auf keinen Fall durchblicken können.
Das Wohnungseigentümergesetz ist sehr komplex und langatmig. Es werden verschiedene Punkte angeführt. Zum Beispiel wer für welche Kosten aufkommt, was man in Falle einer Erbschaft tut. Was passiert, wenn das ganze Wohnhaus verkauft wird und so weiter. Lauter Punkte, die immer wieder ins Spiel kommen. Als zukünftiger Eigentümer muss man nicht alle Gesetze kennen. Es macht aber Sinn, wenn man sich über die Grundlegenden ein wenig informiert. Besonders dann, wenn man die Wohnung vermieten möchte. In dem Fall muss man als Vermieter wieder andere Punkte beachten. Ein Anwalt ist in dem Fall wirklich der beste Ansprechpartner. Egal, ob man vermieten möchte oder nur Informationen benötigt. Am besten macht man sich einen Termin bei einem Anwalt aus, der sich mit Wohnrecht und Eigentum auskennt.
Gesetze kann man nicht alle kennen
Niemand muss sich dafür schämen. Alle Gesetze kann man nicht kennen und schon gar nicht auswendig. Hauptsache man weiß, wo man sich informieren kann. Auch ein Anwalt weiß nicht alles auswendig. Es ist immer gut, sich an einen Spezialisten zu wenden. Diese haben in der Regel die meiste Ahnung von solchen Fällen. Handelt es um ein kleines Haus, mit drei Wohnungen ist die Sachlage nicht schlimm. Wer gleich hundert vermieten möchte, benötigt auf jeden Fall einen seriösen Background. Alleine kann man das fast gar nicht beherrschen. Als einfacher Wohnungseigentümer konzentriert man sich auf die Punkte, die einen wirklich wichtig sind. Alles andere kann bei Bedarf auch immer noch abfragen. Wichtig sind die finanziellen Dinge. Wie viel darf der Hauseigentümer verlangen und wer bezahlt für Schäden am Gemeinschaftseigentum? Solche Punkte sind relevant. Ob man sich nun mit dem Vermieter und Mietergesetz auskennt, ist für einen normalen Eigentümer nicht wichtig. Außer, wie gesagt man möchte irgendwann mal die Wohnung vermieten. Auch Ferienwohnungen haben eigene Regelungen, die man gut kennen sollte. Informieren bringt auf jeden Fall etwas.