Die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch zu nehmen bietet sich für viele an, da die Orientierung am Immobilienmarkt nicht so einfach ist. Bei der Kalkulation, was ein Immobilienmakler kostet, gilt es unterschiedliche Begriffe zu beachten. Eine Maklerprovision und eine Maklercourtage klingen zwar ähnlich, es handelt sich aber um unterschiedliche Dinge. Beide Varianten unterliegen jedoch ganz konkreten Richtlinien, die zu beachten sind. Es gilt beispielsweise das Bestellerprinzip, wonach der jeweilige Auftraggeber stets auch die Maklerprovision oder die Maklercourtage zu zahlen hat.
Unterschied von Maklerprovision und Maklercourtage
Eine Maklerprovision ist ein Entgelt, das für eine Vermittlung anfällt und deren Höhe in Deutschland frei verhandelbar ist. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich für gewöhnlich nach der allgemeinen Marktsituation, der Art und dem Preis der Immobilie und der Form des Maklervertrags. Der Spielraum bei der Provisionshöhe orientiert sich an den marktüblichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich besteht gültiger Maklervertrag nur dann, wenn der Auftraggeber mit dem Makler die Provisionshöhe und deren Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart.
Eine Maklercourtage ist eine Maklergebühr, deren Höhe gesetzlich festgelegt und nicht
frei vereinbar ist. Das Gesetz schreibt die Maklercourtage vor, um den jeweiligen Markt zu regulieren. Beispielsweise bei Immobiliengeschäften und beim Handel mit Aktien und Wertpapieren führt ein Makler den Verkauf durch und erhält hierfür die Maklercourtage, also seine Vermittlungsgebühr.
Höhe der Maklercourtage
Für den Verkauf von Aktien beträgt in Deutschland die Höhe der Maklercourtage zwischen 0,6 und 0,8 Prozent. Die Maklergebühr bei der Vermittlung einer Mietwohnung beträgt höchstens zwei Monatskaltmieten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Kaltmiete umfasst jene Mietkosten, von welcher sämtliche Neben- und Energiekosten bereits abgezogen sind. Die Courtage bei Immobilienverkäufen kann zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen und ist in der Regel direkt nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages fällig.
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien sowie bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien ist auch die Höhe der Courtage verhandelbar. Es gibt aktuell auch keine konkrete gesetzliche Vorgabe, wer die Maklercourtage beim Immobilienverkauf bezahlt, in den Städten sind es meistens die Käufer.
Die Maklercourtage in Städten mit reiner Käufercourtage ist meist 5 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. In den Bundesländern gibt es in der Regel eine Mischung aus Käufercourtage und Verkäufercourtage, abhängig von der Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Hier teilen sich Verkäufer und Käufer im Erfolgsfall je zur Hälfte die Kosten der Maklercourtage auf.
Änderungen 2019/2020
Wer bei Kaufimmobilien den Makler bezahlt, hängt derzeit noch von den jeweiligen Regelungen der Region ab. Meist teilt sich hier die Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer auf. Ab 2020 soll jedoch eher Rücksicht auf das Bestellerprinzip genommen werden. Die Aufteilung bei Immobilien – auch bei selbst genutzten – erhält eine Deckelung. Wer den Immobilienmakler nicht beauftragt hat, trägt maximal die Hälfte der Gesamtprovision beziehungsweise der Gesamtcourtage.