Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung genannt, gehört zur Gebäudeneubauversicherung. Diese Versicherung schützt Bauunternehmer und Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden während der Bauzeit. Häufig handelt es sich dabei um Beschädigungen durch höhere Gewalt wie etwa durch Hochwasser oder Sturm. Eine derartige Bauleistungsversicherung kann man gewissermaßen als Vollkaskoversicherung für ein Bauprojekt betrachten. Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung beträgt üblicherweise die gesamte Bauzeit eines Hauses, kann jedoch auch begrenzt sein auf 12 oder 24 Monate.

Haftung der Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung umfasst alle Schadensfälle an bereits erbrachten Bauleistungen und dem gelagerten Baumaterial bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Dazu gehören üblicherweise

  • Glasbruch alle fest eingebauten Verglasungen betreffend
  • Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbundenen sind
  • Schäden an Baugrund und Boden des Grundstücks
  • Grundwasserschäden und Aufschwimmen des Gebäudes
  • Schäden durch elementare Ereignisse (Stürme, Frost, Hagelschauer, Starkregen, Hochwasser, Blitze)
  • Schäden durch Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der bauausführenden Firmen
  • Beschädigungen von Fertigteilen, die auf der Baustelle lagern
  • Schäden durch austretendes Leitungswasser
  • Schäden durch Brand oder Explosionen
  • Rechnungen von Schadensgutachtern
  • Aufräumungskosten nach einem Schadensereignis
  • Streik oder Unruhen innerhalb des Bauhelferteams

Haftungsausschluss

Die Bauleistungsversicherung deckt meistens auch gewisse Konstruktions- oder Materialfehler und fahrlässige oder böswillige Handlungen Dritter mit ab. Von der Haftung ausgeschlossen sind

  • reine Leistungsmängel der Baufirmen
  • Diebstahl von auf dem Baugrundstück lagernden Materialien
  • Schäden durch gewöhnliche jahreszeitbedingte Witterungseinflüsse (beispielsweise Schnee und Eis)
  • unabwendbare Ereignisse (Krieg, höhere Gewalt, Aufruhr)

Höhe der Prämien

Die Höhe der Prämien und der Versicherungssumme richtet sich nach den jeweiligen Baukosten. Darunter fallen

  • Grundstückskosten
  • Erschließungskosten
  • geschätzte Handwerkerrechnungen
  • notwendige Baustoffe und Fertigbauteile
  • Außenanlagen wie Zuwege und Wegbefestigungen
  • vorgesehene Eigenleistungen.

Nicht mitgerechnet werden Kosten für Gartenanlagen (Pflanzen und Sträucher) oder Baunebenkosten wie Architektenhonorare oder Notarkosten.

Ein Bauunternehmer kann erst nach der offiziellen Bauabnahme durch den Bauherrn Vergütung verlangen. Kommt es zu einem unvorhergesehenem Schaden an einem Rohbau, muss der Bauunternehmer diesen neu bauen und erhält vom Bauherrn erst bei Abnahme des Bauwerks die vereinbarte Vergütung.

Über Andreas Kirchner 480 Artikel
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