Die sogenannte Baulast kommt im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländern vor. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde und muss schriftlich erfolgen. Der Eigentümer eines Grundstücks beantragt eine Baugenehmigung und verpflichtet sich zugleich, auf seinem Grundstück etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Bauvorhaben, die nicht mit einer Baulast übereinstimmen, erhalten keine Genehmigung. Diese Baulast ist meist im öffentlichen Interesse und die Bedingung, um eine Baugenehmigung zu erreichen.
Arten von Baulasten
Diese Arten von Baulasten kommen in Deutschland häufig vor:
Abstandsflächenbaulast
Der Eigentümer eines Grundstücks übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, welche sonst die Nachbarn auf deren Grundstücken einhalten müssten.
Vereinigungsbaulast
Die Eigentümer von zwei Grundstücken verpflichten sich, ihre beiden Grundstücke zu einem einzigen baurechtlichen Grundstück vereinigen zu lassen.
Erschließungsbaulast
Diese Baulast bestimmt, dass eine bestimmte Fläche eines Grundstücks als Zugang, Zufahrt oder zur Durchfahrt von Dritten genutzt werden darf.
Stellplatzbaulast
Hier verpflichtet sich der Eigentümer eines Grundstücks, das Dritte Stellplätze auf seinem Grundstück nutzen dürfen. Der Grundstückseigentümer darf dafür auch eine Aufwandsentschädigung von den Nachbarn erhalten.
Eintragung von Baulasten
Baulasten scheinen nicht im Grundbuch auf. Die örtlichen Baubehörden führen üblicherweise ein Baulastenverzeichnis, welches in einem Baugenehmigungsverfahren herangezogen wird. In einigen Bundesländern gibt es auch Hinweise auf Baulasten im Liegenschaftskataster oder im Automatisierten Liegenschaftsbuch. Die Baulast ist nur durch die schriftliche Erklärung des Eigentümers eines Grundstücks mit dessen Unterschrift gültig. Diese Unterschrift muss vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder öffentlich beglaubigt werden.
Die Baulast kann entfallen, wenn dafür kein öffentliches Interesse mehr besteht. Auch hierbei muss ein schriftliches Dokument für den Verzicht vom Bauamt vorliegen.
Das Baulastenverzeichnis
Das sogenannte Baulastenverzeichnis dient in Deutschland ergänzend zum Grundbuch. Dieses Verzeichnis hält alle Verpflichtungen oder Baulasten fest, welche auf einem Grundstück gelten. All jene, die ein Bauvorhaben durchführen wollen, sollten vorher auch beim Baulastenverzeichnis Auskunft einholen.
Diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde können beispielsweise das Wegerecht eines Nachbarn betreffen. Käufer eines Grundstückes übernehmen als Rechtsnachfolger auch alle eingetragenen Baulasten.