Die Inhalte einer Baubeschreibung

Die Inhalte einer Baubeschreibung

Für jedes Bauvorhaben, dessen Finanzierung und dessen Bewilligung ist eine sogenannte Baubeschreibung notwendig. Dabei handelt es sich um ein Formular mit allen wichtigen Daten rund um das zu errichtende Gebäude. Die Inhalte einer Baubeschreibung umfassen beispielsweise Angaben zur Art des Bauvorhabens und zum Bauwerber und zum Verwendungszweck der baulichen Anlage. Das Gesetz schreibt vor, dass nur Fachkundige wie etwa der Bauführer ein derartiges Dokument erstellen dürfen. Für den Erwerb eines Grundstücks vor dem Hausbau muss die Baubeschreibung dem Kaufvertrag beiliegen und notariell beglaubigt werden.

Bauantrag und Bauvertrag

Ein Kaufvertrag mit einer Baufirma muss ebenfalls eine Baubeschreibung enthalten, denn sie ist auch Teil des Baubewilligungsantrags. In diesem Fall beschreibt dieses Dokument den Umfang der zu erbringenden Leistung zum Hausbau. Diese Aufstellung über Ausstattung und Ausfertigung eines Bauvorhabens beschreibt beispielsweise Art und Dimension der Wände, der Fenster und des Daches in allen Details. Die Inhalte einer Baubeschreibung dienen als Absicherung der Vereinbarungen, falls es zu Forderungen durch ungeplante zusätzliche Arbeiten kommen sollte. Entscheidungen über eine Bau- beziehungsweise Immobilienfinanzierung erfolgen ebenfalls aufgrund einer detaillierten Baubeschreibung. Sie ist auch ein zentraler Bestandteil für den Antrag auf Baugenehmigung.

Inhalt der Beschreibung

Die Inhalte einer Baubeschreibung umfassen für gewöhnlich folgende Angaben:

  • Daten des Bauwerbers
  • Art des Bauvorhabens und dessen Verwendungszweck
  • Allgemeine Beschreibung der baulichen Anlage: Art, Zweck, Nutzung, Gesamtumfang, Funktion, Konzept der Bauleistung inklusive Planunterlagen
  • Hersteller, Fabrikate, Preise je Quadratmeter, Oberflächen, Farben
  • detaillierte Beschreibung der Örtlichkeit mit Angaben über
    • Grundwasserverhältnisse
    • Gewässer, Schutzzonen, Immissionen
    • Absicherung u. Bewachung der Baustelle, Lagerplätze, Baustellentoilette und Baustrom
    • Vorarbeiten durch Auftraggeber und andere Unternehmer
    • andere gleichzeitig laufende Arbeiten
    • Auswirkung Dritter auf die Leistungsausführung inklusive Planunterlagen
  • Angaben zur Ausführung der Bauleistung: Bauablauf, bauliche und ausführungstechnische Vorgaben, etwaige Besonderheiten, Bauablaufpläne
  • Beschreibung von Konstruktionen, vorzunehmenden Umbauten und sonstiger Merkmale:
    • konstruktiver Aufbau, Dämmungen, Bauhilfsmaßnahmen, Brandschutz-, Energie- und Schallschutzstandards
    • statische und bauphysikalische Berechnungen und Vorgaben
    • Ausstattungsmerkmale: Heizungsanlage, Trinkwassererwärmung, Lüftungsanlagen inklusive Qualitätsstandards und zu verbauenden Materialien
    • Anforderungen an den Innenausbau mit detaillierter Beschreibung der sanitären Anlagen, Elektroanlagen, Kommunikationsanlagen, der Antennenanlage, von Türsprecher- und Alarmanlage sowie der Telefon- und Kabelanschlüsse
    • Details zu geplanten Außenanlagen (Grünflächen, Pflanzungen, Wege, Zäune, Mauern, Hecken)
  • Details zur Bauleistung, wie etwa Termin- und Bauablaufpläne, Lagepläne und Konstruktionspläne, Ansichten, Grundrisse, Gebäudedaten sowie Pläne mit Raum- und Flächenangaben, aus denen sich beispielsweise die geplante Anzahl an Fenstern oder die Art des Daches ergeben
  • Liste möglicher Eigenleistungen.

In Deutschland regelt die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung eines Bundeslandes die Vorschriften für das Erstellen eines Bauantrags. Das betrifft auch die konkreten Inhalte einer Baubeschreibung, die für den Antrag notwendig sind. Bei Verbraucherbauverträgen sind die Unternehmer gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig vor der Vertragserklärung eine Baubeschreibung in Textform zur Verfügung zu stellen.

About Andreas Kirchner 480 Articles
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.