Kein Bild
Kauf einer Eigentumswohnung

Zu teuer eingekauft

Das Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum besteht aus dem Sondereigentum und einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Das Teileigentum ist Maßstab für die Verteilung der Lasten und Kosten [zum Ratgeber]