Wie wird entschieden, wenn die Eigentümermehrheit etwas baulich verändern will?
Die Rechtslage in Deutschland besagt, dass grundsätzlich in einer Eigentümerversammlung abgestimmt werden muss, wenn die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft von einem Um- oder Ausbau betroffen ist. Nicht [zum Ratgeber]