Wie soll die Eigentümergemeinschaft ihre Reserven anlegen?
Das Wohnungseigentumsgesetz legt fest, dass jede Eigentümergemeinschaft einer Immobilie verpflichtet ist, eine angemessene Instandhaltungsrücklage zu bilden. Diese Rücklage ist zweckgebunden und dient für modernisierende Instandsetzung [zum Ratgeber]