Grundsteuergesetz

Grundsteuergesetz

Das Grundsteuergesetz in Deutschland ist ein Bundesgesetz, das alle deutschen Gemeinden dazu ermächtigt, eine Grundsteuer einzuheben. Diese Grundsteuer betrifft alle bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Einzugsgebiet einer Gemeinde. Dazu hat die Gemeinde das sogenannte Gestaltungsrecht, einen Hebesatz festzulegen. Meist gibt es niedrigere Hebesätze für Gewerbeflächen und Wohnbebauung, um den Zuzug von Investoren und Einwohnern zu einer bestimmten Gemeinde zu fördern.

Die Grundsteuer ist daher eine Substanzsteuer. Jeder Eigentümer einer Immobilie in Deutschland muss diese Steuer bezahlen, welche auf das Eigentum und auch die Bebauung von einem Grundstück erhoben wird. Wenn ein Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzt, sondern vermietet, kann die Grundsteuer den Mieter über die Nebenkosten verrechnet werden.

Grundsteuer Hebesätze

Faktoren zur Festsetzung der Grundsteuer sind:

  • die Ausmaße von Grund und Boden
  • die Erträge, die sich über diesen Grund und Boden erzielen lassen (insbesondere über Betriebsstätten auf diesem Grund und Boden)
  • die Sachwerte oder die Substanz, die sich auf dem jeweiligen Grundeigentum befinden.

Jede Gemeinde in Deutschland hat laut Grundsteuergesetz das Recht, ihre eigenen Hebesätze für die Grundsteuer festzulegen. Es gibt daher in jeder Gemeinde unterschiedliche Grundsteuersätze.

Man unterscheidet zwei Arten von Hebesätzen:

  • Hebesatz für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft betreffend
  • Hebesatz für die Grundsteuer B, alle anderen Grundstücke betreffend

Der zu bezahlende Steuerbetrag berechnet sich aus der Multiplikation des festgesetzten Steuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde.

Steuermessbetrag und Grundsteuermesszahl

Grundsätzlich wird jeder Steuermessbetrag durch einen Steuermessbescheid von der Finanzbehörde festgesetzt. Für den Grundsteuermessbetrag gilt eine bestimmte Grundsteuermesszahl, welche zur Berechnung des Einheitswerts eines Grundstücks herangezogen wird. Das Ziel der Berechnung ist, dass der Einheitswert einer Immobilie dem realistischen Wert des Grundeigentums entspricht. Die Grundsteuermesszahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt 6 Promille. Bei Grundstücken in den alten Bundesländern beträgt die Steuermesszahl für die Grundsteuer zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Für Grundstücke in den neuen Bundesländern gilt eine Grundsteuermesszahl zwischen 5,0 und 10 Promille.

Zahlung der Steuer

Wie oft die Grundsteuer zu bezahlen ist, richtet sich nach der Art des Grundstücks und Höhe des Betrags. Bei Grundstückseigentum an Land- und Forstwirtschaft in der Variante A wird Grundsteuer in einer Höhe von mehr als 30 Euro meist viermal im Jahr fällig. Beträgt der Grundsteuerjahresbetrag mehr als 15 Euro und weniger als 30 Euro, ist die Steuer zweimal im Jahr zu entrichten.

Jeder Käufer eines Hauses muss laut Grundsteuergesetz (GrStG) Grundsteuer zahlen. Der Besitzer darf diese Steuer auf Mieter umlegen, wenn er das Haus vermietet. Der Steuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich, jedoch gibt es statistische Durchschnittswerte. Im Schnitt bezahlt jeder Deutsche 134,02 Euro pro Jahr an Grundsteuer B. Der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden in Deutschland beträgt rund 410 Prozent.

Reform des Grundsteuergesetzes

Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2018 über eine Reform des Grundsteuergesetzes, da dieses veraltet sei und gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoße. Die neue Grundsteuer soll vom Wert des Bodens und von den durchschnittlichen Mieten abhängig sein. Das neue Grundsteuergesetz soll ab 2025 bundesweit in Kraft treten und die Grundsteuer in ganz Deutschland einheitlich regeln.

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