Wenn Sie daran interessiert sind, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, müssen Sie in der Regel einen Grundbuchauszug anfordern. Dieser Grundbuchauszug gibt unter anderem Auskunft über die Eigentumsverhältnisse des betreffenden Grundstücks und darauf befindlichen Immobilien, über eventuelle Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks, Nießbrauchrechte (Nutzungsrechte), Grundschulden, Hypotheken und weitere Grundpfandrechte. Für jedes Grundstück gibt es ein eigenes Grundbuchblatt mit diesen Informationen. Wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern, sollten Sie die Blattnummer zu Ihrem Grundstück kennen, da sie auf dem Antrag auf Grundbuchauszug eingetragen werden muss.
Das Grundbuch
Die Grundbuchblätter für die einzelnen Grundstücke sind je nach Bezirk in Bändern gebündelt, diese wiederum bilden das Grundbuch. Generell sind die Amtsgerichte für das Führen der Grundbücher verantwortlich. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, wo die Grundbuchämter traditionell auf Gemeinde-Ebene eingerichtet sind. Ein Grundbuchauszug kann sowohl über nicht behördliche Dienstleister (beispielsweise Makler) online angefordert werden, als auch direkt beim Grundbuchamt.
Antrag auf Grundbuchauszug
Der Ansprechpartner für Ihren Grundbuchauszug ist das Grundbuchamt. Meist handelt es sich um das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Alle Privatpersonen wenden sich zur Beantragung eines Grundbuchauszugs persönlich oder schriftlich per Brief oder Fax an das zuständige Amtsgericht. Im Internet gibt es auch zahlreiche Anbieter, die den Grundbuchauszug weitestgehend online möglich machen, verlangen dafür jedoch hohe Gebühren. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie nicht selbst zum Amt gehen oder ein entsprechendes Schreiben aufsetzen müssen.
Damit Sie Einsicht in das Grundbuch erhalten, müssen Sie bei der Beantragung eine triftige Begründung angegeben. Als Eigentümer oder Käufer haben Sie ein berechtigtes Interesse und Ihr Antrag zur Einsicht in das Grundbuch erhält höchstwahrscheinlich eine Genehmigung. Die häufigsten Fälle für einen Antrag auf Grundbuchauszug sind:
Ein Kredit soll für die Kreditgeber eines Immobilieneigentümers grundbuchlich abgesichert werden.
- Gläubiger haben eine gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbare Forderung und betreiben aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück oder Erbbaurecht.
- Die Grundstücksangrenzer wollen Auskunft über die benachbarten Eigentümer erlangen.
- Die Mieter wollen wissen, ob der Vermieter auch der tatsächliche Eigentümer ist.
- Notare und Behörden: Sie haben üblicherweise einen Online-Zugang bei den Bundesländern und können über das Internet Grundbuchauszüge abfordern.
Kosten für einen Grundbuchauszug
In einigen Fällen genügt ein unbeglaubigter Grundbuchauszug, wie etwa bei einem rein persönlichen Interesse. Behörden verlangen jedoch meist eine beglaubigte Kopie, die etwas teurer ist. Der einfache Abdruck eines Grundbuchauszugs kostet 10,- Euro, ein beglaubigter Abdruck 15,- Euro. Weitere Kosten entstehen nicht. Die Zusendung dieser Auszüge erfolgt per Post. Wenn Sie Ihren Grundbuchauszug online über verschiedene Dienstleister anfordern, kostet dies bis zu 50 Euro.