Was ist bei einer Vollmacht für eine Eigentümerversammlung wichtig

Was ist bei einer Vollmacht für eine Eigentümerversammlung wichtig

Die Eigentümerversammlung ist von höchster Wichtigkeit für eine Wohngemeinschaft. Sie ist das zentrale Gremium, wo Wohnungseigentümer Beratungen abhalten und Entscheidungen über wesentliche Verwaltungsangelegenheiten (Wirtschaftsplan, Baumaßnahmen) treffen. Eine derartige Versammlung muss mindestens einmal im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Verpflichtend ist außerdem eine schriftliche Einladung und die Anwesenheit von mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile. Ansonsten sind die Beschlüsse in der Eigentümerversammlung nicht gültig. Wohnungseigentümer, die nicht zur Versammlung erscheinen können, dürfen eine Vollmacht für Vertreter ausstellen. Das Wohnungseigentümergesetz hält überdies genau fest, wie eine Eigentümerversammlung ablaufen soll und wer daran teilnehmen darf. Lesen Sie hier alles rund um das Thema Vollmacht Eigentümerversammlung.

Vertretung bei der Eigentümerversammlung

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet, dass nur ein begrenzter Personenkreis an der Eigentümerversammlung teilnehmen darf. Dazu gehören neben den im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümern auch der bestellte Hausverwalter. Dieser ist auch verpflichtet, mindestens zwei Wochen vorher alle Wohnungseigentümer schriftlich zur Versammlung einzuladen und den Versammlungsablauf zu leiten. Grundsätzlich ist es möglich, dass sich jeder Wohnungseigentümer im Falle einer Verhinderung bei der Eigentümerversammlung vertreten lassen darf. Die Vertretung sollte zeitig vor der Versammlung dem Hausverwalter gemeldet werden und auch das möglichst in schriftlicher Form.

Nicht jede beliebige Person kann jedoch trotz Vollmacht eine Vertretung sein. In der Teilungserklärung oder im Grundbuch kann sogar eine Vertretungsbeschränkung für Rechtsanwälte oder Steuerberater festgelegt sein. Dadurch soll verhindert werden, dass bestimmte Miteigentümer Vorteile gegenüber anderen aufgrund des Rechtswissens der Vertretung haben. Es ist auch verboten, dass Vertreter für einen Eigentümer irgendwelche Erklärungen abgeben oder Anträge stellen.

Vollmacht für die Vertretung

Grundsätzlich sollte der Personenkreis, der einen Eigentümer auf der Eigentümerversammlung vertreten darf, klar definiert sein. Als Bevollmächtigte agieren in den meisten Fällen der Ehepartner, ein anderer Eigentümer oder die Wohnungseigentümerverwaltung. Die Vollmacht sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen, da die Vertretungsvollmacht auch die Ausübung des Stimmrechts umfasst. Es ist auch möglich, dem Vertreter für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt detaillierte Stimmrechtsanweisungen zu erteilen.

Wer darf bei einer Versammlung noch anwesend sein?

Grundsätzlich gehören nur jene Personen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, zum berechtigten Personenkreis. Wenn bereits im Vorfeld eine Vertretung für die Eigentümerversammlung festgelegt ist, kann der betreffende Eigentümer nicht ebenfalls teilnehmen. Es gilt das „Entweder-Oder-Prinzip“. Eine Ausnahme besteht, wenn der Eigentümer krankheits- oder altersbedingt beeinträchtigt ist und daher die Unterstützung einer Vertretung oder eines Beraters benötigt.

Wir hoffen der Ratgeber „Vollmacht Eigentümerversammlung“ hat Ihnen weitergeholfen.

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Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.