EU-Abstimmung über Sanierungspflicht

Sanierungspflicht von Gebäuden

Das Europäische Parlament beschloss am 14. März 2023 mit einer deutlichen Mehrheit strengere Regelungen für die Renovierung älterer Gebäude, deren Energieeffizienz zu wünschen übrig lässt. Diese EU-Abstimmung über Sanierungspflicht für Immobilien ist Teil des größeren EU-Plans, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Diese Pflicht zur Modernisierung konzentriert sich auf ältere Gebäude, da diese laut Schätzungen für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und zirka 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich sind.

Reichweite und Umsetzung

Die strengeren Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden richten sich an alle Immobilieneigner, die notwendigen Sanierungen in den nächsten Jahren umzusetzen. Europaweit sind über 30 Millionen ältere und wenig energieeffiziente Wohnungen und Häuser betroffen. Die neuen Vorschriften umfassen daher auch eine Regelung hinsichtlich einheitlicher Energieeffizienzklassen im gesamten EU-Raum.

Die Umsetzung dieser EU-Abstimmung über Sanierungspflicht benötigt noch eine Genehmigung von den Mitgliedstaaten, nimmt daher sicherlich noch einige Zeit in Anspruch. Laut EU-Kommission sollen jedoch bis 2024 konkrete Vorschläge zur Umsetzung vorliegen.

Neue Gebäudeklassen

Die neuen einheitlichen Gebäudeklassen sollen laut Plan des EU-Parlaments bis zum Jahr 2030 in Kraft sein. Die wichtigste Regelung sieht vor, dass Wohngebäude bis zu diesem Zeitpunkt mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ haben müssen. Das ist nun nicht alles, denn bis 2033 soll die Energieeffizienzklasse „D“ der neue Mindeststandard für Gebäude im EU-Raum sein.

Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie kann man dem entsprechenden Energieausweis entnehmen. Die ideale Effizienzklasse „A“ beschreibt Gebäude, die den höchsten Energiestandard in Europa aufweisen. Derzeit gibt es etwa 15 Prozent an Immobilien, die der niedrigsten Energieeffizienz der Klasse „G“ entsprechen. In Deutschland gibt es zusätzlich eine Effizienzklasse „H“.

Durch die EU-Abstimmung über Sanierungspflicht und die europaweit neuen einheitlichen Regelungen müssen diese niedrigen Klassen bis 2033 wegfallen. Laut Immobilienverband IVD gibt es in Deutschland über 6 Millionen Häuser beziehungsweise rund 40 Prozent Eigenheime in diesen unzureichenden Effizienzklassen. Die Besitzer dieser Immobilien müssen also schon jetzt über umfangreiche Sanierungen und eine entsprechende Finanzierung nachdenken.

Ausnahmen

In den neuen Regelungen sind auch Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern, religiöse oder denkmalgeschützte Gebäude und nur vorübergehend genutzte Immobilien, wie zum Beispiel Ferienhäuser.

Kritik an Neuregelungen

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erreichung der Klimaziele der EU. Die Eigentümer von Häusern und Wohnungen im EU-Raum fürchten jedoch erhebliche Renovierungskosten, besonders wenn die Energieklassen-Einstufung des Gebäudes weit unter dem neuen Standard liegt.

Dieser Kritik setzt die EU-Kommission dagegen, dass sich die Investition in energieeffiziente Gebäude und Wohnungen langfristig auszahlt, denn es senkt die Energiekosten, was wiederum die Umwelt schont. Daher begrüßen Umweltschützer und Klimaaktivisten diesen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU.

Förderungen

Die EU-Abstimmung über Sanierungspflicht bezeichnet die einzelnen Energieklassen für Gebäude, geht aber nicht im Detail auf Art und Umfang von Renovierungen ein. Sanierungen zur Erhöhung der Energieeffizienz können beispielsweise neue Fenster und Heizungen in einer Wohnung oder eine bessere Dämmung eines Gebäudes sein. Welche Renovierungen notwendig sind, wie lange diese dauern und welche Kosten dadurch anfallen, hängt also von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Die EU-Gesetzgeber haben allerdings auch versprochen, dass zusätzliche Förderungen und Zuschüsse aus EU-Mitteln für diese Sanierungen zur Verfügung stehen sollen.

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