Die Bezeichnung Geschoss (auch Geschoß) in der Architektur steht für die Gesamtheit aller Räumlichkeiten auf einer bestimmten Gebäudeebene. Synonyme dieses Begriffes sind Stock, Stockwerk und Etage. Ausschlaggebend ist die horizontale Verbindung der Räume in einem Geschoss, obwohl es dort auch Höhenunterschiede geben kann. Die Nutzbarkeit eines Gebäudes lässt sich beispielsweise durch die Angabe von Fläche oder Höhe der Geschosse bestimmen.
Stockwerk oder Geschoss
Heutzutage gibt es sinngemäß keinen Unterschied mehr zwischen den Bezeichnungen Stockwerk und Geschoss. Ursprünglich spielte jedoch die Art der Gebäudekonstruktion im Holzbau eine Rolle dabei, diese Begriffe zu trennen. In der sogenannten Ständerbauweise hat das Gebäude ein durchgehendes Ständerwerk über die gesamte Höhe. In diese Ständer eingezogene oder eingeschossene Quer- und Deckenbalken dienen dazu, einzelne Geschosse zu bilden. Bei einem Stockwerk oder Stock gibt es jeweils gesondert gezimmerte Konstruktionen in der sogenannten Rähmbauweise. So ist es beispielsweise auch möglich, dass ein oberes Stockwerk ausladender ist als ein Stock darunter. Die Bezeichnung Stock oder Stockwerk stammt aus dem Fachwerkbau und steht auch nach wie vor für das dort typische Balkenwerk. Gelegentlich kommen auch beide Begriffe für ein und dasselbe Gebäude vor, wenn etwa ein steinernes Erdgeschoss einige aufgesetzte hölzerne Stockwerke hat.
Obwohl sich in der Umgangssprache beide Begriffe als Synonyme verwenden lassen, hat sich in Bauwesen und Architektur generell die Bezeichnung Geschoss durchgesetzt. Das aus dem Französischen stammende Wort Etage für Rang oder Stand ist ebenfalls ein beliebtes umgangssprachliches Synonym für Geschoss geworden.
Gebäudetypen nach Geschoss
Es gibt eine Vielzahl von Geschossbezeichnungen, welche die Position im Gebäude bezeichnen. In der Architektur geht es bei dem Begriff Geschoss auch um die Beschreibung von Gebäudetypen und Nutzungen.
Das eingeschossige Gebäude hat alle nutzbaren Räume im Erdgeschoss, wie etwa Bungalows, Baracken oder Land- und Ferienhäuser (Cottages). Im Baurecht ist ein eingeschossiges Gebäude als ein Vollgeschoss mit einem eventuellen ausgebauten Dachgeschoss möglich. Dieser Dachraum muss jedoch kleiner sein als ein Vollgeschoss.
Ein mehrgeschossiges Gebäude kann über eine beliebige Anzahl von Vollgeschossen übereinander verfügen. Die Anzahl der Geschosse dient zugleich als Beschreibung des Gebäudetyps, wie etwa für ein dreigeschossiges Gebäude. Meist handelt es sich um sogenannte Normalgeschosse, deren Grundfläche der Gebäudegrundfläche entspricht.
Geschossarten
Ein mehrgeschossiges Gebäude verfügt über unterschiedliche Arten von Geschossen. Für deren Nummerierung, wie etwa in Aufzügen, gibt es unterschiedliche Systeme. Je nach Region kann die Zählung beim ersten Obergeschoss oder beim Erdgeschoss beginnen.
Kellergeschoss und Untergeschoss
Kellergeschosse, Tiefgeschosse oder Untergeschosse definiert man als unterhalb des Erdgeschosses liegend. Ein nur teilweise unter der Gebäude- oder Geländefläche liegendes Kellergeschoss nennt man auch Souterrain oder Tiefparterre. Ein Kellergeschoss bezeichnet stets eine Gebäudeebene, die nicht als Wohnraum dient. Ausgebaute und bestimmten Zwecken dienende unterirdische Geschosse, wie etwa bei einem Einkaufszentrum, sind entweder ein Untergeschoss mit Verkaufsflächen oder ein Tiefgeschoss aufgrund der Nutzung als Tiefgarage.
Erdgeschoss
Erdgeschoss oder Parterre bezeichnet das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Es kann sich baulich von einem darüber liegenden Geschoss unterscheiden und es kann daran eine Terrasse anschließen. Hat ein Haus ein unterhalb der Straßenebene liegendes Souterrain oder Tiefparterre oder gibt es eine Hanglage, liegt das Erdgeschoss meist ein wenig über der Straßenebene (Hochparterre).
Obergeschoss
Ein Obergeschoss oder oberer Stock liegt über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss und die Nummerierung unterscheidet die Anzahl der Obergeschosse. Die einzelnen Obergeschosse erreicht man über diverse Erschließungswege wie Treppen, Rolltreppen oder Aufzüge.
Dachgeschoss
Das Dachgeschoss, auch Dachboden oder Spitzboden genannt, liegt direkt unter dem Dach. Dieses Geschoss hat aufgrund der Dachneigung oder Höhe meist keine nutzbare Grundfläche. Der Einbau von Dachgauben oder anderen Dachaufbauten kann jedoch nutzbaren Innenraum schaffen. Je nach Dachkonstruktion spricht man auch von Mansardengeschoss oder Kehlbalkengeschoss.