Jeder Wohnungseigentümer ist zugleich Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und daher verpflichtet, dazu einen Beitrag zu leisten. Dieses Hausgeld oder Wohngeld kommt den Verwaltungskosten des Gemeinschaftseigentums zugute. Wenn das Hausgeld fast so hoch ist wie die Miete, welche für eine entsprechende Wohnung anfiele, kann eine Eigentumswohnung auch bei Selbstnutzung unrentabel sein. Hohes Hausgeld kann potenzielle Mieter oder Käufer abschrecken und somit einen großen Nachteil auf dem Wohnungsmarkt bedeuten.
Erhöhung des Hausgelds
Es kann viele Ursachen geben, wenn das Hausgeld fast so hoch ist wie die Miete. Meist ist es eine Reihe von Gründen.
- Zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Miteigentümer sind der häufigste Grund dafür, dass die Erhöhung des Hausgelds eintritt. Die WEG Reform 2020 hat es jedoch einfacher gemacht, bei Zahlungsverzug über Versammlungsbeschlüsse eine Entziehung des Wohneigentums zu erwirken.
- Der desolate Zustand der Wohnanlage kann hohes Hausgeld verursachen, wenn Sanierungen, Umbauten oder eine hohe Zuführung zur Instandhaltungsrücklage erforderlich sind.
- Weitere Ursachen können ein Rechtsstreit mit der Wohngemeinschaft sein oder die Tatsache, dass sich die Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück befindet.
- Diverse laufende Betriebskosten können zu hoch angesetzt sein, wie etwa bei überteuerten Verträgen mit Dienstleistern (Reinigung, Garten, Winterdienst) und Versicherungen. Es ist möglich, dass veraltetes oder schadhaftes Gerät zu viel Strom oder Wasser verbraucht. Oder der Verwalter hat eigenmächtig sein Entgelt angehoben.
- Überhöhte laufende Kosten können daran liegen, dass der Verwalter der Wohnanlage inkompetent und unseriös arbeitet. Grundsätzlich muss für die Verwaltung der Immobilie ein professioneller Hausverwalter erledigen, jedoch schützt das nicht immer vor Missbrauch. Inkompetente Verwaltungsbeiräte können ebenfalls viel Schaden anrichten.
- Obwohl die aktuelle WEG Reform nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen angleicht, kann es noch immer Interessenskonflikte zwischen Eigentümern geben, die selbst im Haus wohnen und jenen, die ihr Eigentum im Haus vermieten. Eventuell hat ein Vermieter kein Interesse daran, das Hausgeld niedrig zu halten.
Maßnahmen gegen Erhöhungen
Abstimmungen über alle baulichen Maßnahmen und andere Beschlüsse, welche das Gemeinschaftseigentum betreffen, finden in der Eigentümerversammlung statt. Seit der WEG Reform 2020 ist es nicht mehr notwendig, dass alle Eigentümer einer Renovierung oder Modernisierungen zustimmen. Der einzelne Miteigentümer kann also nicht viel dagegen tun, wenn er eine Entscheidung in der Versammlung missbilligt. Beschlüsse über Hausgelderhöhungen und Sonderumlagen kann ein einzelner also nicht ablehnen, sofern kein Anfechtungsgrund besteht.
Jedoch hat jeder Miteigentümer das Recht, Einblick in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen oder sich an den Verwaltungsbeirat zu wenden. So lassen sich auch unseriöse Verwalter oder inkompetente Beiräte aufdecken. Durch die aktuelle Reform ist es notwendig, dass dieser Verwalter das benötigte Fachwissen und einige Prüfungen vorweisen kann.
Überteuerte Anbieter lassen sich über Beschlüsse in der Versammlung wechseln und Modernisierungen im Haus können Strom- und Wasserkosten dauerhaft senken.
Vorsicht vor dem Kauf
Ehe Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie vor dem Kauf die letzten drei Jahresabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen ansehen beziehungsweise auch die Beschlusssammlung. Wenn das Hausgeld fast so hoch ist wie die Miete, ist dies ein Warnsignal für zahlungsunwillige Miteigentümer und inkompetente Verwaltung. Anhand der Unterlagen können Sie auch erkennen, ob in der nahen Zukunft teure Renovierungen anstehen, welche ebenfalls das Hausgeld schnell in die Höhe treiben.