Diese Dokumente gehören zur Eigentumswohnung, wenn Sie eine kaufen

Diese Dokumente gehören zur Eigentumswohnung, wenn Sie eine kaufen

Beim Erwerb einer Immobilie gibt es eine Reihe zu beachten und im Vorfeld zu erledigen. Dazu gehört auch eine vollständige Sammlung von Unterlagen, die der Verkäufer dem Käufer zu übergeben hat. Bestimmte Dokumente gehören zur Eigentumswohnung, wenn Sie eine kaufen. Ein Grundbuchauszug, Steuerbelege und die Baupläne der Immobilie alleine genügen jedenfalls nicht. Überdies sollten Sie bei einer Wohnraumübergabe jeden Schritt in einem Übergabeprotokoll dokumentieren.

Übergabeprotokoll

Bei der Begutachtung des Zustandes der Wohnung, der Nebenräume beziehungsweise der Gesamtanlage ist die Erstellung eines Protokolls nützlich. Für das Übergabeprotokoll gibt es fertige Vorlagen aus dem Internet. Sie sollten auf dem Dokument auch ausreichend Platz für Notizen lassen. Ein derartiges Protokoll dient sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer als Bestätigung, dass alle Vereinbarungen eingehalten wurden. Dieses Dokument hält auch fest, welche Unterlagen der Käufer bei der Übergabe erhalten hat.

Anhand des Protokolls und der Dokumente kann der Verkäufer belegen, dass alle notwendigen Untersuchungen fristgerecht erfolgten. Dies kann bei Fragen der Mängelhaftung nach der Übergabe wichtig sein.

Dokumentenliste

Diese Dokumente gehören zur Eigentumswohnung, wenn Sie eine kaufen, und sollten bei der Übergabe vorliegen:

  • Grundbuchauszug und Grundsteuerbescheide
  • Lageplan oder Flurkartenauszug
  • Bauplan der Immobilie beziehungsweise Grundriss der Wohnung mit allen Zimmern, eventuell inklusive Möblierung
  • Baubeschreibungen der Wohnanlage
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung (Kubaturberechnung): Quadratmeterangaben jedes Zimmers
  • Energieausweis
  • Nachweise von Sanierungen, Reparaturen und Renovierungen, die vor der Übergabe erfolgten und Rechnungen von kürzlich erfolgten Arbeiten
  • Untersuchungsunterlagen
  • Versicherungsscheine wie etwa für Gebäudesach- und Feuerversicherung sowie die letzte Rechnung der Versicherung. Will der Käufer diese Versicherungen nicht übernehmen, muss eine rechtzeitige Kündigung erfolgen.
  • Teilungserklärung, welche die Miteigentumsanteile am Sonder- und Gemeinschaftseigentum regelt und die gesamte Kostenverteilung der Eigentumsanlage enthält.
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
  • Hausgeld- oder Wohngeldabrechnungen der letzten 3 Jahre mit den Ausgaben, Kosten für Wasser, Instandhaltungsrücklage und den Hausmeister
  • aktueller Wirtschaftsplan mit zu erwartenden Kosten für das nächste Jahr
  • Gemeinschafts- oder Hausordnung
  • Mietvertrag, falls die Wohnung vermietet ist
  • Bedienungsanleitungen für Geräte, die zur Haustechnik gehören

Falls vorhanden, sollte die Einladung zur nächsten Eigentümerversammlung mit aktuellen Tagesordnungspunkten mit zur Übergabe gehören. Ist die Wohnung geerbt, gehören auch die beglaubigte Abschrift des Testaments sowie die Eröffnungsniederschrift und Bescheinigung über die Annahme des Testamentsvollstreckeramts zu den notwendigen Dokumenten.

Über Andreas Kirchner 480 Artikel
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-eigentumswohnungen.de. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen interessante Ratgeber rund um das Thema Immobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, ausgiebig vor. Alles was Sie rund um die Eigentumswohnung wissen sollten erfahren Sie bei uns.