Qualifizierter Alleinauftrag bei Maklern

Qualifizierter Alleinauftrag bei Maklern

Wenn Eigentümer einer Immobilie das Objekt veräußern wollen, können sie es in Eigenregie durchführen oder dazu einen Makler beauftragen. Ein qualifizierter Alleinauftrag bei Maklern ist dabei eine beliebte Vorgangsweise. Hier übernimmt ein Makler alle jene Aufgaben, die für die Vermarktung und den Verkauf einer Immobilie notwendig sind. So hat der Makler auch den größten Anreiz, sich voll und ganz für Verkaufsverhandlungen einzusetzen und entlastet damit den Eigentümer.

Der qualifizierte Alleinauftrag bei Immobilienmaklern

Ein qualifizierter Alleinauftrag bedeutet, dass der Makler ausschließlich alle Verkaufsverhandlungen zur Veräußerung einer Immobilie durchführt. Es ist dem Verkäufer beziehungsweise Auftraggeber des Maklers untersagt, sich selbst um Käufer zu kümmern. Wenn der Verkäufer nicht alle Kaufinteressenten sofort an den Makler verweist oder weitere Makler beauftragt, begeht er einen Vertragsbruch. Die Interessenten am Kauf der Immobilie verhandeln also stets mit dem Makler und bei erfolgreichem Abschluss eines Hauptvertrags gibt es eine Provision. Diese Provision ist auf alle Fälle fällig, auch wenn der Verkaufsvertrag nicht direkt über die Initiative des Maklers zustande kommen sollte.

Der einfache Alleinauftrag

Der einfache Alleinauftrag ist eine Variante, wenn ein qualifizierter Alleinauftrag bei Maklern nicht in Frage kommt. Beim einfachen Alleinauftrag hat der Eigentümer weiterhin die Möglichkeit, eine Immobilie ohne Makler privat zu verkaufen. Der Vorteil für den Verkäufer ist, dass keine Maklerprovision anfällt, wenn der Verkäufer selbst einen Käufer findet. Andererseits ist diese Vertragsform für den Makler nicht wirklich attraktiv, um aktiv zu werden. So kann es unter Umständen lange bis zum Abschluss eines Kaufvertrags dauern.

Die Maklerprovision

Ein qualifizierter Alleinauftrag bei Maklern muss auch unbedingt die Höhe der Provision festlegen. Laut Maklerrecht gilt die sogenannte ortsübliche Provision, wenn keine anderweitige Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Makler getroffen wurde. Hierbei legen sich die Vertragspartner auf einen bestimmten Prozentsatz bezogen auf den Wert der Immobilie fest. Vertraglich vereinbart muss auch der Zeitpunkt werden, zu welchem die Provision zu bezahlen ist. Üblicherweise erfolgt die Zahlung, wenn der Makler den Verkauf der Immobilie abschließt und ein Notar den Kaufvertrag beurkundet. Bei Rechnungslegung gilt meist ein Zahlungsziel von maximal zwei Wochen.

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