Kaufpreisfälligkeit

Kaufpreisfälligkeit

Die Kaufpreisfälligkeit bei Immobilien beschreibt jenen Zeitraum, in welchem der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen soll. Das bedeutet, dass davor bereits alle notwendigen Schritte abgeschlossen und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Überweisung des vereinbarten Betrags ist also der letzte Schritt, um den Verkauf der Immobilie abzuschließen. Wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhält, geht das Eigentum der Immobilie an den Käufer über und erst danach werden die Daten im Grundbuch geändert.

Voraussetzungen für Kaufpreisfälligkeit

Ehe der Kaufpreis einer Immobilie zur Auszahlung fällig ist, muss der beauftragte Notar folgende Voraussetzungen erfüllt haben:

  • sowohl Verkaufsvertrag als auch Beurkundung sind abgeschlossen
  • keine weiteren Personen haben ein Vorkaufsrecht
  • die benötigten Genehmigungen und Verzichtserklärungen sind angefordert
  • das Finanzamt ist über den Verkauf informiert, denn das Grundbuchamt darf den Käufer nicht als Eigentümer eintragen, wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt
  • die Gemeinde erhebt keinen Anspruch auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht
  • die Abteilung II des Grundbuchs erhielt einen Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer
  • eventuell vorhandene Grundschulden und Grundpfandrechte sind gelöscht oder die benötigten Löschungsbewilligungen sind von den Gläubigern angefordert

Es können weitere Punkte hinzukommen, auf welche der Notar im Normalfall Verkäufer und Käufer hinweist. Die Erfüllung all dieser Voraussetzungen ist notwendig um sicherzustellen, dass der Verkauf der Immobilie rechtlich gültig ist. Im Kaufvertrag ist für gewöhnlich auch vereinbart, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann bezahlen muss, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind.

Eintritt der Kaufpreisfälligkeit

Sind alle Voraussetzungen für die Abwicklung des Verkaufs erfüllt, kann der Käufer den Kaufpreis zahlen, ohne Hindernisse für die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch fürchten zu müssen. Der Notar informiert Käufer und Verkäufer jeweils schriftlich darüber, dass die Kaufpreisfälligkeit nun eingetreten ist und an wer den Kaufpreis erhalten soll. Eine Löschungsbewilligung kann zum Beispiel verlangen, dass ein Teil des Kaufpreises an die Bank und nicht an den Verkäufer bezahlt wird.

Der Käufer erhält zur Bezahlung des Kaufpreises einen bestimmten Zeitraum und diese Kaufpreisfälligkeit steht auch als Vereinbarung im Kaufvertrag. Üblich sind zwei Wochen und der Verkäufer bestätigt dem Notar schriftlich den Erhalt des Geldes. Dann ist sichergestellt, dass der Käufer nach Zahlung von Kaufpreis und Grunderwerbsteuer der Eigentümer der Immobilie wird und dass die Schlüsselübergabe erfolgen kann. Die Eintragung erfolgt in Abteilung I des Grundbuchs, was je nach Grundbuchamt einige Zeit dauern kann. Jedoch darf der Käufer bereits dann einziehen, sobald Kaufpreis und Grundsteuer entrichtet sind.

Über Andreas Kirchner 480 Artikel
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