Für gewöhnlich schreibt ein Mietvertrag nicht vor, wie und wie oft ein Mieter das Mietobjekt zu putzen hat. In Mietverträgen steht jedoch oft die Formulierung, dass die Mieter Haus oder die Wohnung besenrein übergeben müssen. Das Gesetz legt nicht genau fest, was besenrein bedeutet. Generell gilt jedoch die Auffassung, dass eine grobe Reinigung mit dem Besen gemeint ist. Dies gilt auch dann als Mindestanforderung für Sauberkeit im gesamten Mietobjekt, auch wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht. Das bedeutet, jede Wohnung muss immer zumindest besenrein übergeben werden.
Besenreine Wohnungsrückgabe
Eine Grundvoraussetzung für jede Übergabe ist die völlige Räumung der Wohnung. Das gilt für alle mitgebrachte Gegenstände und Möbel und schließt auch Kellerräume, Dachboden und Garage ein. Der Begriff besenrein bezeichnet bestimmte oberflächliche Reinigungsvorgänge:
- gründliches Saugen der Böden und Teppiche in der Wohnung
- Entfernen von Spinnweben und gründliches Fegen im Keller, in der Garage und allen anderen zum Mietobjekt gehörenden Räumlichkeiten (Balkon, Terrasse, Treppe, Estrich)
- Aufwischen und Abwaschen allfälliger Flecken und Verschmutzungen an Böden, Decken und Wänden
- Entfernen grober Verschmutzungen an Fenstern und Türen
- grobe Reinigung allfälliger Einbauschränke und Einbauküchen im Mietobjekt, also Oberflächen feucht abwischen und Flecken entfernen
- Entfernung von Verkalkungen im Badezimmer und in der Küche
Üblicherweise bedeutet besenrein nicht auch das neu Streichen von Wänden. Jedoch gehört das Beheben kleiner Schäden üblicherweise durchaus dazu.
Reinigung oder Renovierung?
Für eine besenreine Übergabe eines Mietobjekts genügt die Reinigung: Die Wohnung muss geputzt, also von Schmutz befreit sein. Besenrein übergeben bedeutet also nicht auch die Renovierung eines Mietobjekts. Kleinere Schönheitsfehler oder Abnutzungen für den nächsten Mieter zu beheben, gehört jedoch durchaus zum guten Ton. Unter Umständen sind erweiterte Renovierungsansprüche – etwa das Übertünchen von Nikotinflecken an Wänden – in einer Zusatzklausel im Mietvertrag erwähnt. Der Anspruch für Besenreinheit und kleinere Reparaturen schließen also einander nicht aus.
Weitere Reinigungsleistungen
Die gute Nachricht ist, dass der Ausdruck besenrein längst nicht so viel Aufwand bei einer Endreinigung bedeutet. Die Sache liegt anders, wenn im Mietvertrag beispielsweise steht:
- sorgfältig gereinigt
- ordnungsgemäß gereinigt
- in einem sauber gereinigten Zustand
- sorgfältig geputzt
In diesem Fall genügt besenrein nicht mehr. Da müssen beispielsweise vor der Übergabe auch Fenster und Teppichboden gründlich geputzt, Vorhänge gewaschen, Wände gestrichen, Unkraut im Garten entfernt und jede Ritze in Küche und Bad blitzblank sauber und desinfiziert sein. In diesem Fall empfiehlt es sich auch, alle Ansprüche für die Endreinigung mit dem Vermieter zu klären.