Die Teilungsversteigerung ist eine Möglichkeit, Streitigkeiten um Immobilien unter Erben oder im Falle einer Scheidung zu lösen. Daher kennt man dieses Verfahren auch als Auseinandersetzungsversteigerung. In Deutschland gilt dies als eine Form der Zwangsversteigerung und ist daher im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung geregelt. Zuständig für das Verfahren als Vollstreckungsgericht ist das jeweilige örtliche Amtsgericht, in dessen Bezirk die umstrittene Immobilie liegt.
Ursache für die Versteigerung
Eine typische Ursache für eine Teilungsversteigerung ist der Streit um eine Erbschaft. Dies tritt beispielsweise dann ein, wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat. In so einem Fall geht das Erbe an die Angehörigen gemeinsam über und alle Geschwister gemeinsam erben ihr Elternhaus. Das bedeutet jedoch auch, dass die Erben nur gemeinsam darüber verfügen können. Im Streitfall über den Verkauf kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Dies ist ein öffentliches Verfahren und dient der Versteigerung von nicht teilbaren Vermögenswerten aus dem Nachlass. Der Ablauf ähnelt jenem einer Zwangsversteigerung und der Erlös geht an das Gericht. Dieses sorgt anschließend für die Aufteilung des Verkaufserlöses an die einzelnen Erben.
Ablauf der Teilungsversteigerung
Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Antrag auf Teilungsversteigerung ist, dass alle Miterben auch im Grundbuch eingetragen sind. Für das Verfahren sind ein aktueller Grundbuchauszug und ein Wertgutachten über die Immobilie notwendig. Der Antragsteller muss also vor der Versteigerung für Gerichtskosten und die Kosten des Gutachtens aufkommen. Darüber hinaus muss ein Nachweis erfolgen, dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen zur Aufhebung der Gemeinschaft vorliegen.
Das Gericht legt dann auf Basis des Gutachtens, dem Mindestbarbetrag und allfälliger auf der Immobilie liegender Belastungen das geringste Gebot fest. Dieses liegt oft weit unter dem Verkehrswert. Die öffentliche Teilungsversteigerung wird über Zeitungsannoncen und im Internet angekündigt. Nach der Versteigerung erhält jeder Miterbe entsprechend der Erbquote den Anteil aus dem Erlös. Vielfach machen die zerstrittenen Erben jedoch so einen Verlust. Das Verfahren einer Teilungsversteigerung kann sich durch die Abwägung der widerstreitenden Interessen auch über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Gehen die Streitereien über die Erbteilung weiter, kann es nach dem Versteigerungsverfahren zu einer Teilungsklage bei Gericht kommen.