Das Baukindergeld dient seit 2018 als eine bundesweite staatliche Förderung für Familien in Deutschland. Es handelt sich um einen Zuschuss zum Bau oder zum Kauf einer Immobilie. Verantwortlich ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese Förderaktion ist befristet bis Ende 2020. Das Baukindergeld ersetzt die Ende 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage und dessen Grundidee ist es, die Eigentumsbildung im Immobiliensektor für Familien mit Kindern zu erleichtern.
Höhe des Baukindergelds
Das Baukindergeld ist für Familien und Alleinerziehende gedacht, die im Lauf des Antragsjahres ein eigenes Heim gebaut oder gekauft haben oder es in naher Zukunft planen. Der deutsche Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum mit bis zu 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Der jährliche Zuschuss beträgt also maximal 1.200 Euro. In Bayern gibt es das sogenannte Baukindergeld Plus, das Familien noch jährlich mit 300 Euro zusätzlich pro Kind über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren aufstockt.
Dieser Zuschuss verschafft Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen zusätzlichen finanziellen Spielraum. Ziel des Baukindergeldes ist es, die Anzahl der Wohneigentümer in Deutschland anzuheben.
Antragstellung
- Für den Zuschuss gelten alle Vorhaben (geschlossene Kaufverträge oder Baugenehmigungen) mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.12.2020.
- Familien und Alleinerziehende müssen den Antrag auf Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug in die selbstgenutzte Immobilie stellen.
- Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.
- Die Förderung gilt nicht für Sanierung, Anbau oder Umbau.
- Es gibt keinerlei Wohnflächenbegrenzung für den Zuschuss.
- Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden.
- Der Antrag an die KfW kann unter diesen Voraussetzungen bis 31.12.2023 erfolgen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Der Antragssteller muss Eigentümer oder mindestens Miteigentümer der selbstgenutzten Immobilie sein.
- Es handelt sich zum Stichtag um die einzige Immobilie, welche dem Antragsteller ganz oder teilweise gehört. Zum Zeitpunkt der baurechtlichen Genehmigung oder des notariellen Kaufvertrags darf es also kein weiteres Wohneigentum geben.
- Die Einkommensobergrenze bei dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ist maximal 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind unter 18 Jahren.
- Das Kind oder die Kinder müssen mit dem Antragsteller in derselben Immobilie wohnen.
- Der Antragsteller bekommt Kindergeld oder erhält den Kinderfreibetrag.