Was kostet ein Notar?

Was kostet ein Notar?

Die Rechtslage in Deutschland erfordert es, dass alle Grundstücks- und Immobilienkaufverträge die Begleitung eines Notars erfordern. Derartige Kaufverträge für Immobilien sind ausschließlich durch notarielle Beurkundung auch rechtskräftig. Dies ist jedoch nur ein Teilbereich der Arbeit eines Notars. Da stellt sich oft die Frage, was kostet ein Notar? Da nicht nur die Aufgabenbereiche, sondern auch die Tarife in Deutschland streng geregelt sind, lässt sich dies anhand von Gebührentabellen beantworten. Die Notarkosten setzen sich üblicherweise aus denen für die Tätigkeit des Notars anfallenden Notargebühren, den Auslagen des Notars und der Umsatzsteuer zusammen. Die strenge Regelung der Werte und Gebühren bewirkt, dass kein Notar einfach selbst beliebig das Honorar bestimmt. Ein derart gesetzlich festgelegtes Gebührensystem stellt sicher, dass sich jeder Bürger auch die Dienste eines Notars leisten kann.

Einheitliche Notarkosten

In Deutschland sind sämtliche Notarkosten, also Gebühren und Auslagen, durch das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich festgeschrieben und scheinen in einer Gebührentabelle auf. Ein Notar ist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, diese gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren auch zu erheben. Dieses Gesetz gilt für alle in Deutschland tätigen Notare völlig unabhängig von ihrem Amtssitz.

Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Notarkosten sich nach Bedeutung und Geschäftswert richtet. Daher sieht das Notarkostengesetz für jedes Geschäft einen bestimmten Gebührensatz vor. Auf der Basis dieses Gebührensatzes errechnet sich die konkrete Gebühr nach einer Staffelung abhängig vom Geschäftswert. Sollten starre Gebührensätze in bestimmten Aufgabenbereichen so zu unangemessen hohen Notargebühren führen, geben Rahmengebühren eine gewisse Flexibilität im Preisumfang.

Notarkosten Berechnung

Wenn es um die Frage, was kostet ein Notar geht, lässt sich dies alleine auf der Basis des Geschäftswerts einer Immobilie leicht einschätzen. Dazu gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Gebührentabelle. Jede Notarkostenberechnung beinhaltet daher die Berechnung der dem Notar zufließenden Kosten für eine vorgenommene Diensthandlung.

Diese Berechnung muss enthalten:

  • die Bezeichnung des jeweiligen Verfahrens oder Geschäfts,
  • die angewandten Nummern des Kostenverzeichnisses,
  • den Geschäftswert, wenn es um Gebühren nach dem Geschäftswert geht
  • die genauen Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen.
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