Die Vermessungsämter der einzelnen Bundesländer in Deutschland führen sogenannte Liegenschaftskarten als Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dieses Liegenschaftskataster ist ein Register aller nachgewiesenen Liegenschaften, also aller Gebäude und Flurstücke. Es besteht unter anderem aus dem Liegenschaftsbuch, welches diese Liegenschaften beschreibt, und den Liegenschaftskarten zusammen mit den Schätzungskarten als dem darstellenden Teil. Das Liegenschaftskataster enthält auch vermessungstechnische Unterlagen und Dokumente, welche für die Entwicklung der Flurstücke relevant sind.
Zweck der Liegenschaftskarten
Die amtliche Liegenschaftskarte ist mit ihrer maßstäblichen Darstellung aller Liegenschaften die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Dieses Dokument dient als Nachweis der Lage und Abgrenzung aller Flurstücke und Grundstücke.
Die Liegenschaftskarten stellen auch die Bebauung des Gebietes sowie die Grundstücksgrenzen klar. Das ist wichtig für all jene, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Neben der Liegenschaftskarte oder Flurkarte sind für einen Kauf oder Verkauf jedoch weitere Unterlagen, wie etwa der Grundbuchauszug, der Energieausweis sowie eine Teilungserklärung bei Teil- oder Sondereigentum notwendig. Als die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs dienen die Liegenschaftskarten auch als Basis für eine gerechte Grundsteuerveranlagung.
Arten von Liegenschaftskarten
Liegenschaftskarten oder Flurkarten in Deutschland kommen in folgenden Formen vor:
- als digitalisierte Flurkarte (ALK)
- im Blattschnitt als Rahmenkarte für eine Flur
- als Inselkarte standardisiert mit einer Blattgröße von 1000 mal 707 Millimeter.
Zusätzlich zur Inselkarte finden sich oft Beiblätter, welche einen Teil der Liegenschaft in einem wesentlich größeren Maßstab darstellen. Es kann auch Sonderzeichnungen oder Vergrößerungen auf einem gesonderten Blatt geben, um spezielle maßstabstechnische Situationen darzustellen. Ragt ein Teil der Liegenschaft aus der Blattdarstellung heraus, wird dieser Flurteil meist gesondert auf einem freien Teil des Kartenblattes dargestellt.
Eine sogenannte Stadtgrundkarte beinhaltet auch die Darstellung von Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen sowie ergänzende topografische Angaben. Die Stadtgrundkarte fällt ausschließlich unter kommunale Zuständigkeit und nicht unter die Liegenschaftskataster.
Digitalisierte Flurkarten
Mittlerweile liegen in Deutschland anstelle von gedruckten Dokumenten Automatisierte Liegenschaftskarten (ALK) beziehungsweise die Digitale Flurkarte (DFK) für das Bundesland Bayern vor. Diese digitalen Flurkarten sind maßstabsfrei, blattschnittfrei, objektorientiert und decken das Gebiet eines ganzen Bundeslandes ab. Diese Digitalisierung erleichtert die Ansicht und Ausgabe in verschiedenen Maßstäben sowie die Fortführungsarbeiten.
Inhalt der Liegenschaftskarte
Der Inhalt jeder Liegenschaftskarte oder Flurkarte:
- Flurstücke mit allen Grenzen und Nummern der einzelnen Liegenschaften
- Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
- Gebäude mit deren Nummern und Nutzung
- Nutzungsart des Bodens
- Blattrahmen mit Flurnummer, Gemarkungsbezeichnung, Maßstab und Herkunft
Weitere Inhalte sind nicht grundsätzlich Bestandteil der Darstellung, können aber ebenfalls vermerkt sein:
- Grenz- und Vermessungspunkte mit Nummern
- Topografische Angaben und Böschungen
- Hecken, Zäune, Mauern
- Angaben über die Eigentümer der Flurstücke