Jeder Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks ist laut rechtlicher Definition ein Grundeigentümer oder Grundbesitzer. Gelegentlich ist der Besitzer nicht identisch mit dem Eigentümer, jedoch kommen diese Begriffe stets als Synonyme vor. Der Grundbesitz in Deutschland ist klar durch den Eintrag in das Grundbuch dokumentiert und Grundeigentümer sind auch im Prinzip unbegrenzt für Schäden haftbar. Daher agiert der Grundeigentümerverband als Institution, welche die Interessen von Grundeigentümern wahrnimmt. Im Mittelpunkt steht die Betreuung und Information der Grundbesitzer im Hinblick auf Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung in Grundstücksfragen.
Grundeigentum und Haftbarkeit
Im Grundbuch sind unter anderem die Eigentumsverhältnisse, alle mit einem Grundstück verbundene Rechte und auch eventuelle finanzielle Belastungen festgehalten. Dem Grundeigentümer obliegen die Pflichten der Pflege und des Ausbaus seines Grundstückes oder Bauwerkes sowie allfälliger Mietbestände. Andererseits können Grundbesitzer ihre Immobilien als Sicherheit für einen Kredit verwenden.
Grundeigentümer sind als Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks unbegrenzt für Schäden haftbar, die aus Verletzung ihrer Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht resultieren. Diese Pflicht beinhaltet beispielsweise die Sicherung der Gehwege vor dem Haus durch das Entfernen von Laub oder Schnee. Grundbesitzer können diese Kosten zwar mittels unterschiedlicher Versicherungen abdecken, jedoch ist gelegentlich die Rechtslage unklar. Grundeigentümerverbände sind besonders in Rechtsfragen auf Verwaltungs- und Steuergebieten für die Betreuung der Grundbesitzer verantwortlich.
Aufgaben des Grundeigentümerverbands
Für die Mitglieder des Grundeigentümerverbands steht eine Vielzahl von Experten für alle Fragen rund um die Immobilien bereit. Dabei ist unerheblich, wie groß der Grundbesitz ist. Die Beratung kann in persönlichen Sprechstunden, in Vor-Ort-Beratung, telefonisch und schriftlich erfolgen. Überdies gibt es ein reichhaltiges Angebot an Seminaren und Vortragsveranstaltungen sowie gesellige Reisen und Ausfahrten.
Der Grundeigentümerverband nimmt sich hauptsächlich folgender Fragen rund um Immobilien an:
- Immobilienrecht (insbesondere Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Abgabenrecht, Nachbarrecht)
- Bautechnik
- Wertermittlung von Grundbesitz
- Energie, Umwelt und Gebäudetechnik
- Steuern
- Finanzierung
Gelegentlich organisiert der Grundeigentümerverband auch Musterprozesse, etwa zur Abwehr überzogener Gebührenforderungen, und unterstützt die Bildung von Interessengemeinschaften. Die Kosten für eine Mitgliedschaft im Grundeigentümerverband betragen zwischen 40 und 150 Euro jährlich, abhängig von der Art des Grundbesitzes.