Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsordnung und Hausordnung

Für den Laien ist das Immobilienrecht zunächst mehr als verwirrend. Auch Mieter, beispielsweise in größeren Wohnanlagen, sind davon betroffen, wenn sie in den Aushängen die aktuellen Beschlüsse der Eigentümerversammlung lesen. Wichtige Grundlagen für die Eigentümer und Mieter der Wohnanlage sind die Gemeinschaftsordnung und die Hausordnung.
Der wesentliche Unterschied: Die Hausordnung, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde, regelt den Alltag in der Wohnanlage, betrifft die Mieter also direkt. Die Gemeinschaftsordnung regelt sowohl Rechte als auch Pflichten der Eigentümer untereinander. Bewohner der Anlage sind nur dann davon betroffen, wenn ihnen die Wohnung, in der sie leben, auch gehört.

Das regelt die Gemeinschaftsordnung
Die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind an den Besitz gebunden, die auch dann noch gelten, wenn eine Wohnung verkauft wird. Die Eigentümer können über diese Satzung die Vorschriften aus dem Wohnungseigentumsgesetz abändern und für ihre Bedürfnisse umformulieren.
Meistens verfasst der Eigentümer des Grundstücks die Gemeinschaftsordnung bei der Aufteilung des Objektes in einzelne Wohnungen. Dass eine Satzung für den Gemeinschaftsbesitz verfasst wird, ist allerdings nicht erforderlich. Wenn es keine gibt, gelten allein die gesetzlichen Vorschriften.
Die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind allerdings später für den Alltag eher hinderlich. Der Eigentümer kennt zum Zeitpunkt, wenn er die Satzung festlegt, nämlich weder die späteren Eigentümer, noch ihre Vorstellungen über den Umgang mit dem gemeinsamen Besitz. Eine nachträgliche Änderung ist dagegen sehr schwierig, weil das notariell beglaubigte Einverständnis aller Besitzer erforderlich ist.

Das ist in der Hausordnung geregelt
In der Hausordnung sind dagegen die Bestimmungen über den Alltag in einer Wohnanlage geregelt, davon sind die Mieter also direkt betroffen. Verstößt ein Mieter regelmäßig gegen die Hausordnung, sind Sanktionen bis hin zur Kündigung der Wohnung möglich. Die Hausordnung wird von der Eigentümerversammlung beschlossen. So lange sie keine Bestimmungen enthält, die gesetzlichen Regelungen widersprechen, gilt die Hausordnung verbindlich für alle Mieter des Objekts.

Dass eine Hausordnung erlassen wird, ist sogar laut Paragraph 21 des Wohneigentumsgesetzes zwingend für eine ordnungsgemäße Verwaltung zwingend erforderlich.
In der Hausordnung ist beispielsweise geregelt, was in der Wohnanlage erlaubt ist. Beispielsweise, ab wann die Nachtruhe gilt oder ob die Haltung von Haustieren erlaubt ist. Ein wichtiger Bestandteil ist unter anderem auch die Nutzung der Grünanlagen. Wer eine Grillparty veranstalten will, muss dies unter Umständen auf dem Balkon machen, weil es im Garten verboten ist. In vielen Hausordnungen ist auch geregelt, wer für die Reinigung von Treppenhaus und Bürgersteig verantwortlich ist. Früher erledigten das die Mieter, heute macht das der Hausmeister, der über die Betriebskosten bezahlt wird.

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